Privatkunden

Ehrlich, Professionell, Verantwortungsvoll

UMFÄNGLICH, UNABHÄNGIG, TRANSPARENT

Unsere William Finanz Berater unterstützen Sie bei Ihren Versicherungs- und Vorsorgethemen. Wir arbeiten stets im Namen unserer Kunden und nicht im Namen von Versicherungen oder Banken. Unsere Berater können Sie frei von Interessenkonflikten völlig unabhängig beraten und betreuen. William Finanz wurde mit dem Ziel gegründet transparent alle Schweizer Versicherungen und Banken miteinander in Bezug auf Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergleichen. Sie bleiben als Kunde dadurch stets informiert und profitieren vom besten Produkt. Profitieren auch Sie von unserer umfänglichen, unabhängigen und transparenten Beratung.

Privatkunden

Ehrlich, Professionell, Verantwortungsvoll

Überlassen Sie Ihre Vorsorgeplanung einem Spezialisten.
Neben den gesetzlichen Versicherungen und Vorsorgeleistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten sich einerseits finanziell abzusichern und andererseits seine und die Zukunft seiner Angehörigen finanziell auf solide Beine zu stellen.

Es ist enorm wichtig, dass Sie nach ihrer Erwerbstätigkeit ausreichend abgesichert sind, sprich keine Vorsorgelücken bestehen. Deshalb raten wir allen Ihre Vorsorge- und Versicherungslösungen früh zu kontrollieren. William Finanz ist hier der ideale Partner, da wir unabhängig sind, Ihnen daher ein transparentes Bild aufzeigen und sie so bestmöglichst beraten können. Gerne zeigen wir Ihnen individuelle Möglichkeiten und Wege auf, wie Sie das Optimum aus Ihrer Vorsorge erreichen können.

1) Vorsorgeplanung

Ist meine finanzielle Absicherung gut genug?

Wie sieht es mit meinem Einkommen aus, falls ich einen Unfall habe oder krank werde? Wie sieht es mit meinem Einkommen nach meiner Erwerbstätigkeit aus? Wie gut sind meine nächsten Familienmitglieder bei meinem Tod abgesichert?
Wir empfehlen Ihnen eine sorgfältige Vorsorgeplanung. Bei jeder Veränderung in Ihrem persönlichen und beruflichen Leben: d.h.  beim Wechseln Ihrer Arbeitsstelle, Kauf von Wohneigentum, einer Heirat, einer Geburt und Scheidung, beim Aufnehmen einer selbständigen Tätigkeit oder falls Sie sich pensionieren lassen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorsorge prüfen.

In unserer Vorsorgeplanung analysiert William Finanz Ihren Risikoschutz und Ihre künftige finanzielle Absicherung. Neben der Prüfung Ihrer Versicherung und Vorsorgegelder, erkennen wir mögliche finanzielle Lücken, und können schlussendlich ihr Alterskapital rechnen. Unsere Berater können Sie zu diesem Thema umfassend beraten und Ihnen schlussendlich die besten Möglichkeiten in Bezug auf Ihre Vorsorge-, Nachlass-, und Steuerplanung aufzuzeigen.

2) 3. Säule

Vielleicht haben Sie bereits eine 3. Säule oder Sie sind sich am überlegen, ob Sie eine machen möchten. Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Vorsorgelösung basierend auf einem Zinskonto bei einer Bank oder einer Versicherung zu machen. Wissen Sie wie hoch Ihre Gebühren für Ihre 3. Säule sind und welchen Maximalbetrag Sie jedes Jahr maximal einzahlen und von Ihren Steuern abziehen können?
Wie Sie vielleicht wissen sind Einzahlungen in die Säule 3a sehr attraktiv da die eingezahlten Beträge von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können. Gleichzeitig bleiben Guthaben und Zinserträge steuerfrei. Ihre Vorsorgelösung kann optimiert werden, auch wenn Sie bereits in die 3. Säule regelmässig eingezahlt haben.  Es kann gut sein, dass Sie aktuell zu hohe Gebühren für Ihre 3.Säule bezahlen. Es kann auch sein, dass Sie eine bessere Rendite verdienen könnten.

Unsere William Finanz Berater prüfen Ihre aktuelle Vorsorgelösung und vergleichen diese mit weiteren Angeboten auf dem Markt. Gerne beraten wir Sie bei der optimalen Wahl.

Maximalbetrag der Säule 3a für 2019

  • Für Versicherte mit Pensionskasse: 6826 Franken
  • Ohne Pensionskasse: 34 128 Franken (maximal 20% des Nettoeinkommens)

Die Maximalbeiträge für 2020 werden im Oktober 2019 bekanntgegeben.

Wir holen für Sie das beste Angebot oder optimieren Ihre aktuelle Krankenkasse: Mehr Leistung zu günstigeren Konditionen.
Sparen Sie bis zu 4000.- Franken pro Jahr.

Als unabhängiger Versicherungsbroker sind wir nicht an eine einzige Versicherungssgesellschaft gebunden, sondern können Ihnen das beste Angebot auf dem Markt bieten. Wir arbeiten mit den grössten Versicherungsgesellschaften zusammen und können Ihnen als Kunde transparent aufzeigen, wo Sie welche Leistungen zu welchem Preis erhalten und Ihnen schlussendlich das für Sie beste Angebot bieten.

Unsere Beratungsdienstleistung ist für Sie kostenlos. Wir werden von den Versicherungen bezahlt (keine versteckten Provisionen). Die meisten Personen in der Schweiz sind sich gar nicht bewusst, wieviel Sie jedes Jahr an Geld sie bei einer Optimierung sparen könnten. Genau hier können wir unterstützen.

Absicherung zu den besten Konditionen!

Grundversicherung
Die Grundversicherung ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Bei Geburt oder Zuzug in die Schweiz muss man spätestens nach 3 Monaten, die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Während dieser Zeit ist man bereits versichert. Jeder kann bezüglich Versicherungsgesellschaft frei wählen.

Prämien, Franchise und Selbstbehalt
Jeder Versicherte zahlt monatlich eine Prämie an die Krankenkasse. Die Prämienhöhe variiert von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton. Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Prämien. Personen mit geringen finanziellen Mitteln haben u.U. Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

Kostenbeteiligung
Im Krankheitsfall geht zudem ein Teil der Behandlungskosten zu Lasten der Versicherten. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und einem Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes.

Franchise
Die Franchise ist der Betrag (300 CHF – 2500 CHF für Erwachsene; Kinder bis 18 Jahre zahlen keine Franchise), den Sie jährlich selbst an Ihre Behandlungskosten bezahlen. Erst wenn dieser erreicht ist, beginnen die Leistungen der Krankenkasse.

Selbstbehalt
Von den verbleibenden Behandlungskosten (wenn Franchise erreicht) bezahlen Sie 10 Prozent selbst. Dieser so genannte Selbstbehalt beträgt jedoch pro Jahr maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Wenn Sie Prämien sparen möchten, können Sie Ihre Franchise freiwillig erhöhen.

Spitalbeitrag
Der Beitrag beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, die für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung bezahlen, zahlen keinen Spitalbeitrag.

Überraschungen vermeiden
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine Behandlung vornimmt, die nicht von der Grundversicherung gedeckt ist, muss er Sie informieren. Es lohnt sich aber, im Zweifelsfall auch bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen

Benötige ich eine Zusatzversicherung?
Die obligatorische Grundversicherung bietet eine ausreichende Grundversorgung im medizinischen Bereich für alle Schweizer Bürger und Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz. Um kostendeckend zu arbeiten, kann die Grundversicherung allerdings nicht alle Leistungen decken. Die Leistungen der Zusatzversicherungen umfassen je nach Absicherung Schutz im ambulanten oder stationären Bereich sowie die Möglichkeit, den Geltungsbereich des eigenen Krankenversicherungsschutzes zu erweitern.

Auch sind nicht alle Medikamente in der Grundversicherung eingeschlossen. Patienten, die eine weitergehende Versorgung haben und dabei möglichst wenig aus der eigenen Tasche bezahlen wollen, können mit einer Zusatzversicherung im ambulanten Bereich beispielsweise Komplementärmedizin abdecken oder mit einer Spitalversicherung einen stationären Aufenthalt angenehmer gestalten.

Unverbindliches Beratungsgespräch
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen Ihre Versicherungen optimieren und Sie sofort Geld sparen können.

Ob zuhause oder unterwegs: Die Hausratversicherung versichert ihre beweglichen Sachen.
Feu­er in der Kü­che! Zum Glück sind Sie gut in der Brand­be­kämp­fung – bloss ist jetzt der Lösch­ei­mer leer, da­für die Ein­rich­tung im Ei­mer. Sie gön­nen sich Fe­ri­en. Als Sie zu­rück­keh­ren, sind Ihre Fe­ri­en­er­in­ne­run­gen noch prä­sent – Fern­se­her, Schmuck und Co. aber weg. Die Haus­rat­ver­si­che­rung hilft Ih­nen schnell und un­kom­pli­ziert wei­ter. Sie deckt die fi­nan­zi­el­len Fol­gen der Schä­den und ent­las­tet Sie da­durch von teu­ren Neu­käu­fen.

Die Hausratsversicherung im Detail
Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Sie vor den fi­nan­zi­el­len Fol­gen von Be­schä­di­gun­gen Ih­rer be­weg­li­chen Sa­chen. Sie kön­nen sich so­gar welt­weit ge­gen ei­nen ein­fa­chen Dieb­stahl aus­wärts so­wie ge­gen Ver­lust und Be­schä­di­gung von Rei­se­ge­päck ver­si­chern. So spielt es kei­ne Rol­le mehr, ob sich die Sa­chen in Ih­rem Zu­hau­se be­fan­den, mit Ih­nen un­ter­wegs oder gar in den Fe­ri­en wa­ren – die Haus­rat­ver­si­che­rung er­setzt Ih­ren fi­nan­zi­el­len Scha­den. Be­son­ders an­ge­nehm: Die meisten Versicherungen bezahlen stets den Neu­wert Ih­rer Ge­gen­stän­de.


Wel­che Ge­fah­ren kön­nen Sie mit der Haus­rat­ver­si­che­rung ab­de­cken?

Feuer
Schä­den, die durch Brand, Rauch, Blitz­schlag, Ex­plo­sio­nen, Me­teo­ri­ten oder durch Ver­sen­gen ver­ur­sacht wer­den.

Elementar
Schä­den, die durch Hoch­was­ser, Über­schwem­mung, Sturm (zum Bei­spiel durch um­ge­stürz­te Bäu­me), Ha­gel, La­wi­ne, Schnee­druck, Fels­sturz, Stein­schlag und Erd­rutsch ver­ur­sacht wer­den.

Diebstahl
Ein­bruch­dieb­stäh­le durch Tä­ter, die ge­walt­sam durch Auf­bre­chen in Ihr Zu­hau­se ein­drin­gen oder das Ge­bäu­de mit­tels ge­stoh­le­ner Schlüs­sel oder Codes auf­schlies­sen, ein­fa­che Dieb­stäh­le zu Hau­se oder Be­rau­bung.

Wasser
Schä­den am Haus­rat, ver­ur­sacht durch das Aus­flies­sen von Was­ser, durch Re­gen­was­ser, durch Rück­stau aus der Ka­na­li­sa­ti­on oder Grund­was­ser.

Untermiete
Be­schä­di­gung am Haus­rat, wel­che durch Un­ter­mie­ter ver­ur­sacht wird. Es muss ein Un­ter­miet­ver­trag oder eine schrift­li­che Be­stä­ti­gung (z.B. Airb­nb) vor­lie­gen. Die Räum­lich­kei­ten dür­fen zu­dem ma­xi­mal 35 Über­nach­tun­gen pro Ka­len­der­jahr ver­mie­tet wer­den.


Wel­che Kos­ten über­nimmt un­se­re Haus­rat­ver­si­che­rung?
Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt im Rah­men der Ver­si­che­rungs­sum­me den Neuwert der be­weg­li­chen und be­schä­dig­ten Sa­chen. Zu­sätz­lich zur Ver­si­che­rungs­sum­me ent­schä­di­gen wir für Geld­wer­te, wie zum Bei­spiel Bar­geld oder Abon­ne­men­te des öf­fent­li­chen Ver­kehrs, bis zu 5 000 Franken. Dies gilt nicht für ei­nen ein­fa­chen Dieb­stahl.

Beim Dieb­stahl von Schmuck­sa­chen er­hal­ten Sie ma­xi­mal 30 000 Franken im Rah­men der Ver­si­che­rungs­sum­me bei ei­nem ein­fa­chen Dieb­stahl zu Hau­se oder bei ei­nem Ein­bruch. Die­se Be­gren­zung gilt nicht, wenn die Schmuck­sa­chen zum Zeit­punkt des Scha­dens von Ih­nen ge­tra­gen oder per­sön­lich be­auf­sich­tigt wur­den, oder sich in ei­nem Kas­sen­schrank von min­des­tens 100 kg oder ei­nem ein­ge­mau­er­ten Wand­tre­sor be­fin­den.

Die Versicherungssumme Ih­res Haus­rats soll im­mer sei­nem tatsächlichen Wert entsprechen. Mel­den Sie des­halb der Versicherung, wenn Sie grös­se­re An­schaf­fun­gen ge­tä­tigt ha­ben – so kön­nen wir die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend an­pas­sen. An­dern­falls ris­kie­ren Sie eine Un­ter­ver­si­che­rung, was im Scha­den­fall zu ei­ner Kür­zung der Leis­tun­gen führt. Ihr Ver­si­che­rungs­be­ra­ter er­mit­telt je­der­zeit ger­ne zu­sam­men mit Ih­nen die rich­ti­ge Höhe Ih­rer Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei je­dem ver­si­cher­ten Er­eig­nis steht Ih­nen eine psy­cho­lo­gi­sche Be­ra­tung bis ma­xi­mal 1000 Fran­ken zu. Zum Bei­spiel wenn Sie psy­chisch an den Fol­gen ei­nes Ein­bruchs lei­den.


Tipps rund um die Haus­rat­ver­si­che­rung
Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet nicht nur Schutz für die ei­ge­nen Sa­chen, son­dern auch für ge­mie­te­te oder ge­lie­he­ne. Be­reits jun­ge Leu­te ab 16 Jah­ren kön­nen sie ab­schlies­sen. In der Haus­rat­ver­si­che­rung sind auch Ihre Haus­tie­re ver­si­chert – zum Bei­spiel wenn Ihre Kat­ze bei ei­nem Woh­nungs­brand ver­letzt wird.
Als Zu­satz­ver­si­che­rung zur Haus­rat­ver­si­che­rung emp­fiehlt sich die De­ckung «Ein­fa­cher Dieb­stahl aus­wärts». So sind auch Ihre wert­vol­len Sa­chen un­ter­wegs ge­schützt, die Sie mit sich tra­gen.

An­ge­bo­te für Jun­ge bis 26 Jah­re
Jun­gen Leu­ten mit klei­nem Bud­get und gros­sen Träu­men bie­ten Versicherungen eine be­son­de­re Pro­dukt­pa­let­te an. Mass­ge­schnei­dert auf ihre Be­dürf­nis­se pro­fi­tie­ren Kun­den bis 26 Jah­re von di­ver­sen Vor­tei­len.

Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Trotzdem ist es unbedingt zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie fragen sich, wozu diese dient und wie sie funktioniert ?


Die Haftpflicht
Sie haften, wenn Sie jemandem, gewollt oder ungewollt, Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Sie haften auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Wenn Sie die Brille Ihres Kollegen beschädigen, wenn Ihr Kind beim Spielen mit dem Ball das Fenster der Nachbarin zerschlägt, wenn Ihr Hund einen Passanten angreift und dessen brandneuen Ledermantel zerreisst oder wenn ein Blumentopf von Ihrem Balkon auf das darunter parkierte Auto fällt, dann sind Sie haftpflichtig. Jeder haftet mit seinem ganzen Vermögen und auch mit dem aktuellen und dem zukünftigen Einkommen.  Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung für sich und Ihre Familie abschliessen. 


Das Prinzip
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie und Ihre Familie in den folgenden Fällen versichert :

  • Personen- und Sachschäden
  • Schadenverhütungskosten
  • Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche 

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung auch darauf, welche zusätzlichen Optionen bestehen. Es ist beispielsweise möglich, dass Sie sich, wenn Sie regelmässig ein Fahrzeug lenken, das Ihnen nicht gehört, gegen potenziell verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen versichern. Beachten Sie, dass für die Miete von Wohnungen ein Haftpflichtversicherungsnachweis vorgelegt werden muss. Damit sind Sie gegen Mieterschäden in der Wohnung versichert. 


Was durch Ihre Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist
In den folgenden Fällen bietet Ihre Versicherung keine Deckung:

  • Schäden, die die versicherte Person sich selbst oder einer mit ihr im gleichen Haushalt lebenden Person zufügt
  • Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden (besuchen Sie dazu unsere Seite zur Unfallversicherung (UVG))
  • materielle Schäden, die aufgrund von Abnützung entstehen
  • erwartbare Schäden oder solche, die vorhersehbar gewesen wären
  • Schäden, die durch die Übertragung einer ansteckenden Krankheit entstehen
  • Schäden, die aufgrund der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens entstehen

Wer ein Fahrzeug fährt, auf öffentlichen Strassen, braucht eine Haftpflichtversicherung.
Ein Motorfahrzeug darf nicht ohne Haftpflichtversicherung in den öffentlichen Verkehr gebracht werden. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Halterin, des Halters und der Personen, für die sie oder er nach dem Strassenverkehrsgesetz verantwortlich ist. (Lenker des versicherten Fahrzeugs, der den Schaden schuldhaft verursacht und Hilfsperson, die sich schuldhaft verhält. Als Hilfsperson gilt z.B. eine Person, die der Lenker bittet, ihn aus einer unübersichtlichen Ausfahrt herauszuwinken. Beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherung.) Die Versicherung deckt die Haftpflicht zumindest in den Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (zur Zeit sind dies alle EU/EWR-Staaten, Andorra, Serbien und die Schweiz).

Unterschied Kaskoversicherung – Haftpflichtversicherung: 

  • Werden Sie zum Beispiel in eine Auffahrkollision verwickelt, bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, der bei den Beteiligten durch Sie bzw. Ihr Auto entsteht. 
  • Die Kaskoversicherung übernimmt  Schäden an Ihrem eigenen Auto und funktioniert im Baukasten-System. Das heisst, bestimmte Bausteine sind fix gegeben, andere sind zusätzlich wählbar oder können im Umfang angepasst werden, zum Beispiel der Selbstbehalt. 

Die Kaskoversicherung ist freiwillig.


Teilkasko
Die wichtigsten Versicherungsdeckungen im Überblick:

  • Diebstahl
  • Böswillige Beschädigung (z.B. Abbrechen von Rückspiegeln)
  • Elementarschäden (z. B. Hagel), Feuer, Schneerutsch, Tierschäden, Marderschäden
  • Glasbruch (alle Gläser inkl. Scheinwerfer)
  • Mitgeführte Sachen (z. B. Sporttasche)

Vollkasko

  • Sämtliche Ereignisse der Teilkaskoversicherung
  • Schäden an Ihrem Auto durch einen Zusammenstoss
  • Parkschaden einschliessbar (Zusatzversicherung)

Ausführliche Informationen zum Deckungsumfang finden Sie im entsprechenden Produktblatt und selbstverständlich in unserem Prämienrechner. 


Warum eine Kasko abschliessen?
Die meisten von uns sind jahrelang unfallfrei unterwegs. Viele Schäden entstehen aber unverschuldet und können bei aller Vorsicht und Erfahrung nicht verhindert werden. Und wenn es dann wirklich hart kommt, sind die finanziellen Folgen mehr als nur unerfreulich. Besonders, wenn solche Kosten im Budget nicht vorgesehen sind. 

Ein paar Beispiele möglicher Kaskoschäden und durchschnittlicher Kosten

  • Einfacher Marderschaden ca. CHF 400, Folgeschäden können schnell mehrere Tausend Franken betragen
  • Hagelschaden ca. CHF 2’800
  • Kratzer oder Delle am Auto, Kollision mit Hauswand oder Strassenschild usw. ca. CHF 3’500
  • Fahrzeugdiebstahl, entspricht einem Totalschaden

Was muss ich für meine Entscheidung beachten?Kann oder will ich einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
Auch wenn Sie noch so vorsichtig fahren, es kann doch mal passieren. Im Winter bei Glatteis oder im Frühling, wenn Blütenstaub bei Regen zu Schmierseife wird. Zudem sind Sie ja nicht allein auf der Strasse und wissen nicht, wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten. Wenn Sie dann keine Kaskoversicherung haben, kann ein Schaden massiv ins Geld gehen. Bei neueren/teureren Autos tut das doppelt weh. 


Wie alt ist das Auto?
Wer ein brandneues Auto kauft oder einen Vorführwagen, wird ohne zu zögern eine Vollkaskoversicherung abschliessen. Wird das Auto durch Leasing finanziert sowieso. Anders sieht es bei einer Occasion aus. Je nach Alter reicht eine Teilkaskoversicherung und ja, die Prämie ist natürlich günstiger. 


Welchen Selbsthalt soll ich wählen?
Dazu gibt es keine Faustregel. Sicher ist, je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie. Wichtig ist einfach, dass der Selbstbehalt bzw. die Prämie in Ihr Budget passen und ein allfälliger Schaden, den Sie aufgrund der Höhe des gewählten Selbstbehalts selbst tragen müssen, nicht zu finanziellen Engpässen führt. 

Vollkasko in Teilkasko umwandeln – geht das und wenn ja, wann?
Diese Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden. Theoretisch könnte eine Umwandlung nach 4-7 Jahren Sinn machen. Wann aber wirklich der «richtige» Zeitpunkt ist, muss individuell geklärt werden. Denn: 

Je älter das Auto wird, desto mehr verliert es an Wert. Besteht noch ein Leasingvertrag, ist eine Umwandlung nicht möglich. Wichtig ist auch, wie hoch bei einem allfälligen Teil- oder Totalschaden die Kostenübernahme aus der Vollkasko bzw. die Auszahlung im Vergleich zur Prämienhöhe ausfallen würde. Bei neuwertigen und/oder ursprünglich teureren Autos ist das entscheidend. 

Aus der Kaskoversicherung bei bestimmten Versicherungsgesellschaften erhalten Sie  beispielsweise bis zum 7. Betriebsjahr eine höhere Entschädigung, als Ihr Auto effektiv wert ist. – Der effektive Wert entspricht dem sogenannten «Zeitwert», die höhere Entschädigung dem «Zeitwertzusatz».

Wenn Sie also über eine Umwandlung nachdenken, empfehlen wir für die optimale Lösung ein Gespräch mit Ihrem Berater.

Schutz vor ho­hen Rechts- oder An­walts­kos­ten in ei­nem Streit­fall
Sie müs­sen sich warm an­zie­hen, ob­wohl der Win­ter früh­lings­haft war – denn Ihr Ver­mie­ter ver­langt für die Ne­ben­kos­ten plötz­lich mas­siv mehr Geld als in den Vor­jah­ren. Und als Sie krank­heits­be­dingt un­tä­tig im Bett lie­gen muss­ten, war Ihr Ar­beit­ge­ber al­les an­de­re als un­tä­tig: Er hat Ih­nen ge­kün­digt. Gut, ver­hilft Ih­nen die Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung der Pro­tek­ta zu Ih­rem Recht.


Vor­tei­le der Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung auf ei­nen Blick

  • Un­ter­stüt­zung bei Straf­ver­fah­ren, Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, Strei­tig­kei­ten mit Ver­mie­tern, Nach­barn, Ar­beit­ge­bern usw.
  • Kos­ten­lo­se te­le­fo­ni­sche Rechts­aus­kunft Jur­Li­ne
  • Rechts­an­walt der Pro­tek­ta oder An­walt Ih­rer Wahl als Rechts­bei­stand
  • Über­nah­me von An­walts-, Ge­richts- und Ex­per­ti­se­kos­ten so­wie Pro­zes­s­ent­schä­di­gun­gen
  • Produktvorteile für Jun­ge bis 26 Jah­re

Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung im De­tail
Die Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist in Rechts- und Streit­fäl­len für Sie da. Sie sorgt da­für, dass Sie auch wirk­lich Recht be­kom­men, wo Sie Recht ha­ben. Die Pri­vat-Rechts­schutz un­ter­stützt Sie bei pri­va­ten recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen oder Dif­fe­ren­zen – zum Bei­spiel mit Nach­barn, Ar­beit­ge­bern, Ver­si­che­run­gen, AHV, IV oder Pen­si­ons­kas­sen. Daneben hilft sie Ih­nen auch bei ver­trag­li­chen Strei­tig­kei­ten, zum Bei­spiel mit Ver­mie­tern, Ver­käu­fern, Rei­se­an­bie­tern oder Lie­fe­ran­ten von Wa­ren. Die Ver­si­che­rung wehrt un­ge­recht­fer­tig­te For­de­run­gen ab und schützt Sie vor den ho­hen Kos­ten ei­nes Rechts­streits – un­ab­hän­gig da­von, wer ihn be­gon­nen hat.


Wel­che Strei­tig­kei­ten kön­nen Sie mit der Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­si­chern?
Die Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­si­chert fol­gen­de Strei­tig­kei­ten:

Schadenersatzrecht
Scha­den­er­satz­an­sprü­che, die Sie auf­grund von aus­ser­ver­trag­li­chen Haf­tungs­nor­men oder auf Ba­sis des Op­fer­hil­fe­ge­set­zes stel­len.

Strafrecht
An­schul­di­gun­gen von Straf­be­hör­den ge­gen Sie, fahr­läs­sig eine Straf­tat be­gan­gen zu ha­ben.

Versicherungsrecht
Strei­tig­kei­ten mit öf­fent­li­chen schwei­ze­ri­schen Ver­si­che­rungs­ein­rich­tun­gen (AHV/​​​​IV, SUVA, Kran­ken­kas­sen, Pen­si­ons­kas­sen usw.) so­wie mit pri­va­ten Ver­si­che­run­gen.

Mietvertragsrecht
Strei­tig­kei­ten als Mie­ter von Im­mo­bi­li­en mit Ih­rem Ver­mie­ter.

Arbeitsrecht
Strei­tig­kei­ten aus pri­va­ten oder öf­fent­lich-recht­li­chen An­stel­lungs­ver­hält­nis­sen.

Konsumenten- und Vertragsrecht
Strei­tig­kei­ten von Ih­nen als Kon­su­ment zum Bei­spiel we­gen Kauf-, Tausch- und Schen­kungs­ver­trä­gen, Miet- und Lea­sing­ver­trä­gen, Pri­vat­dar­le­hen und Kre­di­ten, Werk­ver­trä­gen, Fracht­ver­trä­gen, Rei­se­ver­trä­gen.

Patientenrecht
Ver­trag­li­che und haft­pflicht­recht­li­che Strei­tig­kei­ten von Ih­nen als Pa­ti­ent mit Spi­tä­lern, Ärz­ten, Zahn­ärz­ten, Chi­ro­prak­ti­kern und an­de­ren me­di­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern.

Sachen- und Nachbarrecht
Zi­vil­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus Be­sitz, Ei­gen­tum und an­de­ren Rech­ten von Ih­nen als Ei­gen­tü­mer oder Stock­werk­ei­gen­tü­mer. Zi­vil­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus Nach­bar­recht, zum Bei­spiel we­gen Grenz­fra­gen, Im­mis­sio­nen, Un­ter­halt von Pflan­zun­gen usw.

Wel­che Kos­ten über­nimmt un­se­re Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rung?
Bestimmte Pri­vat-Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen Ihre Kos­ten in der Höhe von bis zu 1 Mil­li­on Fran­ken pro Streit­fall in der Schweiz und in Eu­ro­pa. In den üb­ri­gen Län­dern be­trägt die De­ckung bis zu 100’000 Fran­ken pro Rechts­fall. Dies um­fasst die Kos­ten für ei­nen Rechts­an­walt, Pro­zess­bei­stand oder Me­dia­tor, für Gut­ach­ten, Ge­richts­ge­büh­ren oder an­de­re Ver­fah­rens­kos­ten so­wie für Pro­zes­s­ent­schä­di­gun­gen und Straf­kau­tio­nen.

Annullationsver­sicherung
Eine Annullationsversicherung erstattet Ihnen die Rücktrittskosten, die bei einem Nichtantreten eines gebuchten Vorhabens anfallen. Dies gilt zum Beispiel für eine Reise oder eine Weiterbildung, die Sie aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Rücktrittsgründen stornieren müssen.


Gästeversicherung
Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall – mit der Schengen Visum Versicherung für Einzelpersonen und Familien. Die Schengen-Reiseversicherung bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz und den Schengen-Staaten. Die Schengen Visum Versicherung schützt Besucher vor hohen Kosten bei Krankheit oder Unfall während ihres Aufenthalts und ist Voraussetzung für ein Visum. Geniessen Sie und Ihre Gäste den Besuch sorgenlos.


Schengen Visum Versicherung
Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von CHF 50’000.- erforderlich. Um ein Visum für die Schweiz oder die anderen Schengen-Staaten zu erhalten, ist eine Kranken- und Unfallreiseversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens CHF 50’000.- nötig. Wichtig ist, dass der Geltungsbereich den gesamten Schengen-Raum abdeckt und dass das Visum mindestens 180 Tage gültig ist sowie einen geringen Selbstbehalt enthält. Staatsangehörige bestimmter Länder, z.B. Brasilien, benötigen zwar kein Visum, dafür aber eine Reiseversicherung. Damit können sich Ihre Gäste frei im Schengen-Raum bewegen. Mit einer solchen Heilungskosten-Versicherung sind Gäste schon ab einer geringen Versicherungssumme preiswert versichert. Da sich gesetzliche Regelungen immer ändern können, ist es sinnvoll, sich mit der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesamtes für Migration.

Es gibt einige Schengen-Reiseversicherungen, die genau diese Voraussetzungen erfüllt. Gäste, die für ihren Besuch kein Visum benötigen, können bereits mit einer Versicherungssumme von CHF 10’000.- eine Reiseversicherung (Reiseversicherung für Gäste) von verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschliessen.


Schweizer Qualität
Mit dem Abschluss einer Gästeversicherung profitieren Sie unter anderem von den Dienstleistungen unseres Schweizer Service Centers. Die 24-h-Stunden-Notrufzentrale mit Sitz in Zürich bietet Ihren Gästen aus dem Ausland rund um die Uhr erstklassige Assistance-Leistungen bei Krankheit und Unfall.


Optimal versorgt auf Reisen mit der Auslands­krankenversicherung
Eine Reise ins Ausland kann schnell ein Vermögen kosten, vor allem wenn es zu einem medizinischen Zwischenfall kommt. Denn an vielen Orten sind die medizinische Versorgung und der Spitalaufenthalt erheblich teurer als in der Schweiz. Die Reiseversicherung übernimmt mit der Deckung für Heilungskosten im Ausland deshalb jene Kosten, welche von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Wählen Sie Ihre passende Reiseversicherung inkl. Deckung für Heilungskosten im Ausland von bis zu CHF 1’000’000.– aus:


Jahresreiseversicherung – Unbeschwert reisen und Ihre Freizeit geniessen

Mit einer Reiseversicherung sind Sie weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Dank unserer aussergewöhnlich hohen Heilungskostendeckung von bis zu CHF 1’000’000.– sind Sie im Ausland vor unerwarteten und versicherten Arzt- und Spitalkosten geschützt.

Geniessen Sie die schönste Zeit des Jahres bei Ihrer Reise quer durch Nordamerika, einem Städtetrip nach Stockholm oder während Ihrem Wellness-Wochenende. Mit einem Reiseschutzpaket inkl. Heilungskosten im Ausland sind Sie für eine Reise umfassend versichert.

Länder mit hohen Heilungskosten

Gewisse Länder sind für ihre besonders hohen Heilungskosten bekannt. Dazu zählen unter anderem die folgenden in der Schweiz beliebten Reisedestinationen:

  • Australien
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Russland
  • USA

Ver­si­chern, was Ih­nen viel be­deu­tet
Sie ha­ben ein wert­vol­les Bild und möch­ten es ge­gen Be­schä­di­gung ver­si­chern. Ihr Schmuck be­deu­tet Ih­nen viel; bei ei­nem Dieb­stahl er­set­zen wir ihn zum Neu­wert. Die Wert­sa­chen­ver­si­che­rung eig­net sich ide­al, um al­les zu ver­si­chern, was Ih­nen viel be­deu­tet und be­son­ders wert­voll ist – vom Mu­sik­in­stru­ment bis zur Vi­deo­ka­me­ra.


Vor­tei­le der Wert­sa­chen­ver­si­che­rung

  • Um­fas­sen­de Ver­si­che­rung Ih­rer wert­vol­len Ge­gen­stän­de zum Neu­wert
  • Gül­tig auch im Aus­land
  • Ver­si­che­rung ge­gen Be­schä­di­gun­gen, Ein­bruch, ein­fa­chen Dieb­stahl, Be­rau­bung – und teil­wei­se so­gar ge­gen Ver­lie­ren und Ver­le­gen
  • In­klu­si­ve Ser­vice­pa­ket der Haus­halt- und Ge­bäu­de­ver­si­che­rung 

Wert­sa­chen­ver­si­che­rung im De­tail
Wert­ge­gen­stän­de sind in Ih­rer Haus­rat­ver­si­che­rung grund­sätz­lich mit­ver­si­chert. Bei ei­nem Dieb­stahl be­schränkt sich die De­ckung für Schmuck und Uh­ren je­doch auf 30 000 Fran­ken. Ver­si­chern Sie des­halb ge­zielt mit un­se­rer Wert­sa­chen­ver­si­che­rung Ge­gen­stän­de, die Ih­nen be­son­ders viel be­deu­ten. Die Ver­si­che­rung gilt zu Hau­se eben­so wie auf Rei­sen und in den Fe­ri­en.


Wel­che Wert­sa­chen kön­nen Sie ver­si­chern?
Fol­gen­de Ge­gen­stän­de kön­nen Sie in der Wert­sa­chen­ver­si­che­rung ein­zeln ver­si­chern:

  • Schmuck, Uh­ren, Pel­ze
  • Bil­der, Skulp­tu­ren, Bo­den- und Wand­tep­pi­che
  • Mu­sik­in­stru­men­te, Hi-Fi- und Home-Ci­ne­ma-Ge­rä­te
  • Flach­bild­schir­me, Ka­me­ras in­klu­si­ve Ob­jek­ti­ve, PCs, Note­books, Ta­blets und Bea­mer
  • Hör­ge­rä­te
  • Jagd- und Sport­waf­fen in­klu­si­ve Zu­be­hör
  • Fahr­rä­der, Elek­tro­bikes und Roll­stüh­le mit oder ohne An­trieb
  • Skulp­tu­ren im Ge­bäu­de und im Frei­en (ohne Skulp­tu­ren aus Por­zel­lan,
    Ke­ra­mik oder Glas)
  • Grab­stei­ne

Wel­che Schä­den kön­nen Sie ver­si­chern?
Fol­gen­de Schä­den sind mit der Wert­sa­chen­ver­si­che­rung ver­si­chert:

Beschädigungen und Zerstörung
Un­vor­her­ge­se­he­ne Be­schä­di­gun­gen und Zer­stö­rung der Wert­sa­chen durch äus­se­re Ein­wir­kung.

Stromwirkungsschäden
Un­vor­her­ge­se­he­ne Schä­den an ver­si­cher­ten Ge­rä­ten oder Ap­pa­ra­ten, die un­ter Span­nung stan­den.

Einfacher Diebstahl, Einbruch und Beraubung
Ein­bruch­dieb­stäh­le durch Tä­ter, die ge­walt­sam durch Auf­bre­chen in Ihr Zu­hau­se ein­drin­gen oder das Ge­bäu­de mit­tels ge­stoh­le­ner Schlüs­sel auf­schlies­sen. Be­rau­bung, d.h. Dieb­stäh­le un­ter An­dro­hung von Ge­walt.

Zusatzversicherung
Zu­sätz­lich zur De­ckung der Wert­sa­chen­ver­si­che­rung kön­nen Sie fol­gen­de Ob­jek­te ge­zielt ge­gen Ver­lie­ren, Ver­le­gen oder Ab­han­den­kom­men ver­si­chern:

  • Schmuck
  • Uh­ren
  • Pel­ze
  • Mu­sik­in­stru­men­te
  • Hör­ge­rä­te

Wel­che Kos­ten über­nimmt un­se­re Wert­sa­chen­ver­si­che­rung?
Die Wert­sa­chen­ver­si­che­rung über­nimmt die ge­sam­ten Kos­ten bei ei­nem Scha­den an Ih­ren ver­si­cher­ten Wert­sa­chen im Rah­men der Ver­si­che­rungs­sum­me. Wich­tig: Je­des ver­si­cher­te Ob­jekt muss ein­zeln in der Po­li­ce auf­ge­führt und be­schrie­ben wer­den. Wir er­stat­ten den Neu­wert Ih­rer ver­si­cher­ten Sa­chen. Wenn ein ver­si­cher­ter Ge­gen­stand vor­über­ge­hend nicht von Ih­nen mit­ge­führt wur­de und sich in der Schweiz oder im Fürs­ten­tum Liech­ten­stein be­fand, ist die Leis­tung auf 100 000 Fran­ken be­grenzt.

Wenn je­mand Ih­nen ver­si­cher­ten Schmuck oder Uh­ren stiehlt, die nicht per­sön­lich von Ih­nen ge­tra­gen oder be­auf­sich­tigt wur­den oder in ei­nem ein­ge­mau­er­ten Wand­tre­sor ein­ge­schlos­sen wa­ren, be­zah­len wir ma­xi­mal 100 000 Fran­ken.

Woh­nung oder Haus ge­gen Erd­rutsch, Sturm oder Feu­er ver­si­chern
Ein Ge­bäu­de lässt sich nicht ver­schie­ben. Aber ver­si­chern. Tag und Nacht ist es den ver­schie­dens­ten Ge­fah­ren aus­ge­setzt. Eine ge­bors­te­ne Was­ser­lei­tung rich­tet gros­sen Scha­den an – eben­so ein Erd­rutsch, ein Sturm oder ein Feu­er. Auch eine Un­vor­sich­tig­keit bei ei­nem Um­bau kos­tet schnell viel Geld. Die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Sie um­fas­send vor den fi­nan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den an Ih­rem Haus oder Ih­rer Woh­nung.

Vor­tei­le der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf ei­nen Blick

  • Ver­si­che­rung ge­gen Feu­er, Was­ser, Glas­bruch
  • Fi­nan­zi­el­ler Schutz vor Na­tur­er­eig­nis­sen wie zum Bei­spiel Hoch­was­ser, Erd­rutsch, La­wi­ne oder Sturm
  • In­di­vi­du­el­le An­pas­sung mög­lich – zum Bei­spiel für Schä­den am Swim­ming­pool, durch Na­ge­tie­re oder Graf­fi­ti
  • Für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser bis 3 Woh­nun­gen und Ei­gen­tums­woh­nun­gen

Ge­bäu­de­ver­si­che­rung im De­tail
Die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Feu­er- und Ele­men­tar­er­eig­nis­se, bei Was­ser­schä­den oder Glas­bruch. Ab­ge­stimmt auf Ihre in­di­vi­du­el­le Si­tua­ti­on kön­nen Sie sich auch ver­si­chern ge­gen Van­da­lis­mus, Schä­den durch Tie­re, die Be­schä­di­gung von Hei­zung, Erd­son­den und mehr. Bei Strei­tig­kei­ten mit ei­nem kan­to­na­len Mo­no­pol­ver­si­che­rer steht Ih­nen zu­dem der Rechts­schutz der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung zur Sei­te.

Fol­gen­de Ge­fah­ren kön­nen Sie bei uns ver­si­chern:
Schä­den, die durch Brand, Rauch, Blitz­schlag, Ex­plo­sio­nen, Me­teo­ri­ten, ab­stür­zen­de Tei­le oder Ver­sen­gen ver­ur­sacht wer­den.

Schä­den, die durch Hoch­was­ser, Über­schwem­mung, Sturm (zum Bei­spiel um­ge­stürz­te Bäu­me), Ha­gel, La­wi­ne, Schnee­druck, Fels­sturz, Stein­schlag und Erd­rutsch ver­ur­sacht wer­den.

  • Schä­den, die durch das Aus­flies­sen von Was­ser und Gas aus Lei­tungs­an­la­gen so­wie von Flüs­sig­kei­ten aus Hei­zungs- und Tank­an­la­gen ent­ste­hen
  • Frost­schä­den an Was­ser­lei­tun­gen
  • Schä­den, die durch Schmelz­was­ser, Grund­was­ser und Hang­was­ser ent­ste­hen

Schä­den, die zum Bei­spiel bei Um­bau­ar­bei­ten im In­nern des ver­si­cher­ten Ge­bäu­des, ver­ur­sacht wer­den.

Bauvorhaben
Schä­den, die zum Bei­spiel bei Um­bau­ar­bei­ten im In­nern des ver­si­cher­ten Ge­bäu­des, ver­ur­sacht wer­den.

Wel­che Kos­ten über­nimmt un­se­re Ge­bäu­de­ver­si­che­rung?
Bei Schä­den an Ih­rem Ge­bäu­de oder Ih­rer Ei­gen­tums­woh­nung ent­schä­di­gen wir den Er­satz­wert, ma­xi­mal bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Zu­sätz­lich wer­den z. B. Kos­ten für Räu­mung und Ent­sor­gung, den Ab­bruch von Ge­bäu­de­res­ten, die De­kon­ta­mi­na­ti­on von Erd­reich und Lösch­was­ser oder das Frei­le­gen so­wie Zu­mau­ern un­dich­ter Was­ser- oder Gas­lei­tun­gen ver­gü­tet.

Die Gebäudeversicherung zah­lt zum Beispiel bis zu 300 000 Fran­ken bei Schä­den, die zum Bei­spiel im In­nern des Ge­bäu­des bei Um­bau­ar­bei­ten ent­ste­hen.
Bei Schä­den durch Ver­sen­gen, die nicht auf ei­nen Brand zu­rück­zu­füh­ren sind, zah­l sie bis zu 5 000 Fran­ken pro Er­eig­nis.
Auch wenn Ihr Haus oder Ihre Ei­gen­tums­woh­nung we­gen ei­nes ver­si­cher­ten Scha­dens un­be­nutz­bar wird, schützt Sie die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie über­nimmt Ih­ren ef­fek­ti­ven Miet­er­trags­aus­fall mit bis zu 20 Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me oder 10 000 Fran­ken.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen
In vie­len Kan­to­nen müs­sen Sie Ihr Ge­bäu­de bei ei­nem kan­to­na­len Mo­no­pol­ver­si­che­rer ge­gen Feu­er- und Ele­men­tar­schä­den ver­si­chern. Aus­nah­men bil­den die Kan­to­ne Genf, Uri, Schwyz, Tes­sin, Ap­pen­zell In­ner­rho­den ohne den Be­zirk Obe­regg, Wal­lis und Ob­wal­den so­wie das Fürs­ten­tum Liech­ten­stein.

Die Mo­no­pol­ver­si­che­rung deckt nur die ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen. Al­les, was dar­über hin­aus­geht, kön­nen Sie bei der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung um­fas­send ver­si­chern.

Ihr Ge­bäu­de ist zum Neu­wert ver­si­chert. Dank der au­to­ma­ti­schen An­pas­sung an die Bau­kos­ten­ent­wick­lung sind Sie im­mer lü­cken­los ge­schützt.

Pas­sen Sie Ihre Ge­bäu­de­ver­si­che­rung fle­xi­bel und un­kom­pli­ziert Ih­ren Be­dürf­nis­sen an: Zu­sätz­lich zur Grund­de­ckung kön­nen Sie in­di­vi­du­ell wei­te­re Schä­den ver­si­chern. So zum Bei­spiel für Schä­den an Gar­ten­an­la­gen, Swim­ming­pool, durch Na­ge­tie­re oder bös­wil­li­ge Be­schä­di­gun­gen wie Graf­fi­ti. Auch Ge­bäu­de­ver­gla­sun­gen, Bruch­schä­den an La­va­bos, Ein­bruch­dieb­stäh­le und mehr las­sen sich ver­si­chern.

Schutz vor Schä­den und Haft­pflicht­an­sprü­chen beim Bau­pro­jekt
Die Bau­fir­ma hat nicht nur eine Gru­be für Ihr neu­es Ein­fa­mi­li­en­haus ge­gra­ben, son­dern auch noch gleich eine für Ih­ren Nach­barn. Bei ei­nem Bau­pro­jekt kann vie­les pas­sie­ren, und oft über­nimmt nie­mand die Schuld. Eine Bau­ver­si­che­rung schützt Bau­her­ren vor Haft­pflicht­an­sprü­chen und vor den fi­nan­zi­el­len Fol­gen von Un­fäl­len.

Vor­tei­le der Bau­ver­si­che­rung

  • Bau­we­sen­ver­si­che­rung: Schutz vor fi­nan­zi­el­len Fol­gen bei Bau­un­fäl­len
  • Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Über­nah­me der Haf­tung des Bau­herrn für Schä­den, die durch sei­ne Bau­stel­le ver­ur­sacht wer­den
  • Bau­platz­po­li­ce: Kom­plett­pa­ket für gros­se Bau­vor­ha­ben
  • Zu­satz­de­ckun­gen und Zu­satz­ver­si­che­rung Rechts­schutz mög­lich

Bau­ver­si­che­rung im De­tail
Die Bau­ver­si­che­rung lässt sich ex­akt auf Ihr Bau­vor­ha­ben mass­schnei­dern – egal, ob es sich um ei­nen klei­ne­ren Um­bau oder um eine mil­lio­nen­teu­re Über­bau­ung han­delt. Sie wäh­len, wel­chen Ver­si­che­rungs­schutz Sie be­nö­ti­gen, zum Bei­spiel die Bau­we­sen­ver­si­che­rung oder die Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Mit der Bau­platz­po­li­ce steht Ih­nen zu­dem für gros­se Bau­vor­ha­ben ein Kom­plett­pa­ket, in dem al­les in­be­grif­fen ist, zur Aus­wahl.

Ab­ge­stimmt auf Ihre Be­dürf­nis­se kön­nen Sie ver­schie­de­ne Zu­satz­ver­si­che­run­gen ab­schlies­sen, zum Bei­spiel bei Boh­run­gen von Erd­son­den oder für Ex­per­ten­kos­ten oder Mehr­kos­ten we­gen Wo­chen­end­ar­beit. Mit der Zu­satz­ver­si­che­rung «Rechts­schutz im Straf­ver­fah­ren» ver­si­chern Sie Kos­ten, die aus ei­nem Ver­fah­ren der Straf- oder Ver­wal­tungs­be­hör­den dro­hen.

Wel­che Ge­fah­ren kön­nen Sie mit der Bau­ver­si­che­rung ab­de­cken?
Die Bau­ver­si­che­rung ver­si­chert fol­gen­de Ge­fah­ren und Schä­den:

Bauwesenversicherung
Schutz vor fi­nan­zi­el­len Fol­gen von so­ge­nann­ten Bau­un­fäl­len mit un­vor­her­ge­se­he­nen Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen von Bau­tei­len. Die Bau­we­sen­ver­si­che­rung springt dort ein, wo die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ei­nes Scha­den­ver­ur­sa­chers die­sen nicht schützt. Der Dieb­stahl von Bau­tei­len ist ver­si­chert, und alle am Bau be­tei­lig­ten Hand­wer­ker kön­nen durch die Bau­we­sen­ver­si­che­rung ge­deckt wer­den.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Der Bau­herr haf­tet für alle Schä­den, die durch sei­ne Bau­stel­le ver­ur­sacht wur­den – auch dann, wenn er für die Ur­sa­che ei­nes Scha­dens nicht di­rekt ver­ant­wort­lich ist. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt be­grün­de­te An­sprü­che und wehrt un­ge­recht­fer­tig­te For­de­run­gen ab.

Bauplatzpolice
Kom­plet­tes Ver­si­che­rungs­pa­ket für gros­se Bau­vor­ha­ben . Eine Po­li­ce für alle wich­ti­gen De­ckun­gen, nach Mass auf Ihr Bau­pro­jekt ab­ge­stimmt: Bau­we­sen­ver­si­che­rung, Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, Be­triebs- und Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Be­su­cher-Un­fall­ver­si­che­rung, Be­triebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung.

Rechtsschutz im Strafverfahren (Zusatzversicherung)
Schutz vor den Kos­ten, die aus ei­nem Ver­fah­ren der Straf- oder Ver­wal­tungs­be­hör­den dro­hen. Über­nah­me von An­walts­ho­no­ra­ren, Ge­richts- und Ex­per­ti­se­kos­ten, Par­tei­ent­schä­di­gun­gen und Ver­fah­rens­kos­ten.

Wel­che Kos­ten über­nimmt die Bau­ver­si­che­rung?
Bei der Bau­we­sen­ver­si­che­rung ba­siert die Ver­si­che­rungs­sum­me auf den auf­ge­führ­ten Bau­kos­ten­plan-Po­si­tio­nen (BKP), die Sie in der Po­li­ce ver­ein­ba­ren. In der Re­gel um­fas­sen die­se Po­si­tio­nen im Hoch­bau die Ge­bäu­de­kos­ten in­klu­si­ve Ho­no­ra­re und Ei­gen­leis­tun­gen.

Die Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die auf ge­setz­li­chen Haft­pflicht­be­stim­mun­gen be­ru­hen­de Haft­pflicht, wenn we­gen Ih­res Bau­vor­ha­bens Per­so­nen ge­tö­tet oder ver­letzt wer­den oder eine an­de­re Ge­sund­heits­schä­di­gung er­lei­den. Sie über­nimmt zu­dem die Kos­ten bei Zer­stö­rung, Be­schä­di­gung oder Ver­lust von Sa­chen, wenn der Scha­den mit dem Bau­pro­jekt zu­sam­men­hängt. Mit­ver­si­chert sind auch Schä­den an frem­den Grund­stü­cken und an­de­ren Wer­ken.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen
Sie kön­nen je­der­zeit wei­te­re Zu­satz­ver­si­che­run­gen zu­ge­schnit­ten auf Ihr Bau­pro­jekt ab­schlies­sen. Zum Bei­spiel ge­gen das An­boh­ren von Grund­was­ser un­ter Über­druck bei Erd­son­den­boh­rung oder ge­gen Mehr­kos­ten für Über­zeit oder Wo­chen­end­ar­beit we­gen ei­nes Scha­dens. Wei­ter las­sen sich auch Ex­per­ti­se­kos­ten in der Ga­ran­tie­zeit ver­si­chern.

Die Bauversicherung ent­las­tet Sie als Bau­herr von ei­ner Viel­zahl von Ri­si­ken, die ein Bau mit sich bringt. So kön­nen Sie sich ganz auf Ihr Bau­pro­jekt kon­zen­trie­ren. Un­se­re Ex­per­ten be­ra­ten Sie ger­ne per­sön­lich zur idea­len Ver­si­che­rungs­lö­sung für Ihr Bau­pro­jekt.

Steuern sparen dank professioneller Beratung

Die Steuerbelastung stellt ein bedeutendes Kriterium für alle Entscheidungen dar, die Sie auf dem Sektor Finanzen und Vermögensanlagen treffen. Deshalb ist es wichtig, die Steueroptimierung als Teil eines komplexen Finanzplanes zu sehen. Dieser sollte so aufgestellt werden, dass er Ihre sämtlichen Fragen zu Einkommen, Vermögen, Versicherung und Vorsorge transparent werden lässt.

Bei der Eco Treuhand können Sie sich auf das kompakte Wissen und Können von Steuer- und Anlageberatern verlassen – ebenso auf die Kompetenz von Treuhändern und Spezialisten im Bereich Versicherungen und Immobilien. Alle Fachleute sind unabhängig und zeigen Ihnen bei ihrer Beratung auf, welche steuerlichen Möglichkeiten sich Ihnen bieten. So können Sie vermeiden, dass unnötig hohe Belastungen auf Sie zukommen: etwa bei einer Kapitalauszahlung aus der 2. oder 3. Säule oder bei der Abgrenzung von privatem und geschäftlichem Vermögen. Auch bezüglich Nachlassplanung spielt die Steueroptimierung eine wichtige Rolle.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Steuern

Ihre Steuererklärung ist nicht nur eine eidgenössische Pflicht, sondern ermöglicht es Ihnen, Einkommen und Vermögen so zu optimieren, dass Sie möglichst geringe Steuern abführen müssen. Ergibt Ihre Steuerrechnung eine höhere Summe als notwendig? Haben Sie sämtliche zulässigen Abzüge berücksichtigt? Wie schaut Ihre Erfolgsbilanz aus, falls Sie mit den Steuerbehörden verhandeln?

Vieles spricht dafür, dass Ihre Steuererklärung von Experten professionell erstellt wird. Die Fachleute der Eco Treuhand übernehmen für Sie das korrekte ausfüllen der Steuerformulare . Sie prüfen ausserdem Ihre endgültige Steuerrechnung und stellen sich ggf. der Verhandlung mit Ihrem Steuerbeamten. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass Sie Ihre Vorteile im Rahmen der hiesigen Steuergesetzgebung optimal ausschöpfen

Sie sind Immobilienbesitzer und wollen Steuern sparen? Kennen Sie die Höhe der optimalen Eigenmittelquote für Ihren Grundbesitz? Ist es ratsam, sich für einen Pensionskassen-Vorbezug zu entscheiden, oder empfiehlt sich eher eine indirekte Form der Amortisation?

Beim Abzug von Hypothekarzinsen- und Unterhaltskosten stellt sich die Frage, auf wie viel sich die optimale Höhe der Verschuldung beläuft. Anstatt diese lediglich im steuerlichen Zusammenhang zu begutachten, sollte diese Faktoren in die gesamte Finanzplanung einbezogen werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Steuer ergeben sich ferner durch den Bezug des Kapitals aus der Pensionskasse, um damit den Kauf eines Eigenheims zu finanzieren oder dieses zu amortisieren. Als Wohneigentümer stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerersparnis offen. Die unabhängigen Berater der Eco Treuhand weisen Sie auf Ihre diversen Chancen hin, wie sich Ihr Immobilienbesitz steuerlich effizient nutzen lässt.

Haben Sie vor, Ihr Guthaben aus der Pensionskasse als lebenslange Rente zu beziehen? Oder finden Sie es finanziell attraktiver, sich für einen Kapitalbezug zu entscheiden? Ihre Steuerbelastung ist bei dieser Alternative ein nicht von der Hand zu weisendes Entscheidungskriterium. Ihre Wahl hat weitreichende Folgen, die Sie mithilfe einer grundlegenden Finanzplanung inklusive sämtlicher steuerlicher Auswirkungen besser überschauen können.

Dank langfristiger Steuerplanung profitieren Sie besonders in den Jahren der Erwerbstätigkeit und sparen so eine grosse Summe. Dabei werden Sie von den Steuerexperten der Eco treuhand kompetent unterstützt. Lernen Sie mithilfe unserer Experten Ihre unterschiedlichen Optionen sowie deren Vor- und Nachteile kennen, um die Folgen Ihrer Wahl realistisch einschätzen zu können und Ihren Entschluss dank einer unabhängigen Expertise verantwortungsvoll abzusichern.

Sparen für die Altersvorsorge wird vom Staat durch Abzugsmöglichkeiten der Säule 3a, steuerfreie Zinserträge der Vorsorgegelder und mit der Möglichkeit , Einzahlungen in die Pensionskasse vorzunehmen, gefördert– wobei dieser Schritt zahlreiche Fragen aufwirft: Wie wirkt sich der Einkauf in die Pensionskasse auf Ihre steuerliche Belastung sowie auf Ihre Altersvorsorge aus? In welcher Form verändern sich dadurch Ihre Altersleistungen? Mit welchen Folgen müssen Sie bei einem Einkauf im Hinblick auf Ihre Absicherung bei Invalidität oder im Todesfall rechnen?

Eco Treuhand empfiehlt Ihnen, diese Fragen sorgfältig zu überdenken und die Antworten mit einem unabhängigen Experten zu erörtern. Dabei geht es vor allem um Ihre individuelle Situation und Zielsetzung. So schaffen Sie die beste Voraussetzung für erfolgreiche Schritte in Richtung steuerlich optimierte und rechtzeitige Altersvorsorge.

Sie möchten Ihren Erbgang so planen, dass Ihre Erben so wenig Erbschafts- und Schenkungssteuern wie möglich zahlen? Es liegt Ihnen am Herzen, Ihren Nachlass steuerlich optimiert weiterzugeben? Die Steuergesetze in der Schweiz sehen dafür unterschiedliche Möglichkeiten vor wie zB. einen Liegenschaftskauf, eine mit einer Nutzniessung verbundene Schenkung oder einen Erbvorbezug. Aufgrund der kantonalen Unterschiede bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern kommt ggf. auch der Wechsel Ihres Wohnortes in Frage. Ob Sie sich zu einer Erbschaft oder einer Schenkung entschliessen, ist eine Frage Ihrer persönliche Bedürfnisse und Wünsche. Folglich lohnt es sich für Sie, den Rat eines unabhängigen Fachmannes einzuholen. Unser Nachlassberater bei der Eco treuhand erläutert Ihnen, wie sich Erbschafts- und Schenkungssteuern optimieren lassen und steht Ihnen bei der Realisierung der entsprechenden Massnahmen verlässlich zur Seite.

Haben Sie eine zivilstandrechtliche Eintragung Ihrer Partnerschaft vor? Beschäftigt Sie die Frage, mit welcher Steuerbelastung Sie bei einer eingetragenen Partnerschaft rechnen müssen? Möchten Sie wissen, wie hoch die Steuern ausfallen, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder beziehen? Interessiert es Sie ausserdem, wie sich Ihre Erbschaftssteuern dadurch verändern?

Falls Sie die Eintragung Ihrer Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt vornehmen, tritt eine Veränderung Ihrer steuerlichen Situation ein. Sie werden mit Ihrem gleichgeschlechtlichen Partner wie Eheleute gemeinsam besteuert. Deshalb raten wir bei der Eco Treuhand dazu, die Konsequenzen in puncto Steuer vor der Eintragung der Partnerschaft präzise zu durchleuchten. Unser Spezialisten-Team steht LGBT-Paaren als Berater zur Verfügung und klärt mit Ihnen alle Fragen der steuerlichen Belastung. Ausserdem hilft es Ihnen dabei, Ihre Finanzen steuerlich zu optimieren.

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