Privatkunden
Ehrlich, Professionell, Verantwortungsvoll
UMFÄNGLICH, UNABHÄNGIG, TRANSPARENT
Privatkunden
Ehrlich, Professionell, Verantwortungsvoll
Überlassen Sie Ihre Vorsorgeplanung einem Spezialisten.
Neben den gesetzlichen Versicherungen und Vorsorgeleistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten sich einerseits finanziell abzusichern und andererseits seine und die Zukunft seiner Angehörigen finanziell auf solide Beine zu stellen.
Es ist enorm wichtig, dass Sie nach ihrer Erwerbstätigkeit ausreichend abgesichert sind, sprich keine Vorsorgelücken bestehen. Deshalb raten wir allen Ihre Vorsorge- und Versicherungslösungen früh zu kontrollieren. William Finanz ist hier der ideale Partner, da wir unabhängig sind, Ihnen daher ein transparentes Bild aufzeigen und sie so bestmöglichst beraten können. Gerne zeigen wir Ihnen individuelle Möglichkeiten und Wege auf, wie Sie das Optimum aus Ihrer Vorsorge erreichen können.
1) Vorsorgeplanung
Ist meine finanzielle Absicherung gut genug?
Wie sieht es mit meinem Einkommen aus, falls ich einen Unfall habe oder krank werde? Wie sieht es mit meinem Einkommen nach meiner Erwerbstätigkeit aus? Wie gut sind meine nächsten Familienmitglieder bei meinem Tod abgesichert?
Wir empfehlen Ihnen eine sorgfältige Vorsorgeplanung. Bei jeder Veränderung in Ihrem persönlichen und beruflichen Leben: d.h. beim Wechseln Ihrer Arbeitsstelle, Kauf von Wohneigentum, einer Heirat, einer Geburt und Scheidung, beim Aufnehmen einer selbständigen Tätigkeit oder falls Sie sich pensionieren lassen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorsorge prüfen.
In unserer Vorsorgeplanung analysiert William Finanz Ihren Risikoschutz und Ihre künftige finanzielle Absicherung. Neben der Prüfung Ihrer Versicherung und Vorsorgegelder, erkennen wir mögliche finanzielle Lücken, und können schlussendlich ihr Alterskapital rechnen. Unsere Berater können Sie zu diesem Thema umfassend beraten und Ihnen schlussendlich die besten Möglichkeiten in Bezug auf Ihre Vorsorge-, Nachlass-, und Steuerplanung aufzuzeigen.
2) 3. Säule
Vielleicht haben Sie bereits eine 3. Säule oder Sie sind sich am überlegen, ob Sie eine machen möchten. Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Vorsorgelösung basierend auf einem Zinskonto bei einer Bank oder einer Versicherung zu machen. Wissen Sie wie hoch Ihre Gebühren für Ihre 3. Säule sind und welchen Maximalbetrag Sie jedes Jahr maximal einzahlen und von Ihren Steuern abziehen können?
Wie Sie vielleicht wissen sind Einzahlungen in die Säule 3a sehr attraktiv da die eingezahlten Beträge von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können. Gleichzeitig bleiben Guthaben und Zinserträge steuerfrei. Ihre Vorsorgelösung kann optimiert werden, auch wenn Sie bereits in die 3. Säule regelmässig eingezahlt haben. Es kann gut sein, dass Sie aktuell zu hohe Gebühren für Ihre 3.Säule bezahlen. Es kann auch sein, dass Sie eine bessere Rendite verdienen könnten.
Unsere William Finanz Berater prüfen Ihre aktuelle Vorsorgelösung und vergleichen diese mit weiteren Angeboten auf dem Markt. Gerne beraten wir Sie bei der optimalen Wahl.
Maximalbetrag der Säule 3a für 2019
- Für Versicherte mit Pensionskasse: 6826 Franken
- Ohne Pensionskasse: 34 128 Franken (maximal 20% des Nettoeinkommens)
Die Maximalbeiträge für 2020 werden im Oktober 2019 bekanntgegeben.
Wir holen für Sie das beste Angebot oder optimieren Ihre aktuelle Krankenkasse: Mehr Leistung zu günstigeren Konditionen.
Sparen Sie bis zu 4000.- Franken pro Jahr.
Als unabhängiger Versicherungsbroker sind wir nicht an eine einzige Versicherungssgesellschaft gebunden, sondern können Ihnen das beste Angebot auf dem Markt bieten. Wir arbeiten mit den grössten Versicherungsgesellschaften zusammen und können Ihnen als Kunde transparent aufzeigen, wo Sie welche Leistungen zu welchem Preis erhalten und Ihnen schlussendlich das für Sie beste Angebot bieten.
Unsere Beratungsdienstleistung ist für Sie kostenlos. Wir werden von den Versicherungen bezahlt (keine versteckten Provisionen). Die meisten Personen in der Schweiz sind sich gar nicht bewusst, wieviel Sie jedes Jahr an Geld sie bei einer Optimierung sparen könnten. Genau hier können wir unterstützen.
Absicherung zu den besten Konditionen!
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Bei Geburt oder Zuzug in die Schweiz muss man spätestens nach 3 Monaten, die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Während dieser Zeit ist man bereits versichert. Jeder kann bezüglich Versicherungsgesellschaft frei wählen.
Prämien, Franchise und Selbstbehalt
Jeder Versicherte zahlt monatlich eine Prämie an die Krankenkasse. Die Prämienhöhe variiert von Kasse zu Kasse und von Kanton zu Kanton. Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Prämien. Personen mit geringen finanziellen Mitteln haben u.U. Anspruch auf eine Prämienverbilligung.
Kostenbeteiligung
Im Krankheitsfall geht zudem ein Teil der Behandlungskosten zu Lasten der Versicherten. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise, dem Selbstbehalt und einem Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes.
Franchise
Die Franchise ist der Betrag (300 CHF – 2500 CHF für Erwachsene; Kinder bis 18 Jahre zahlen keine Franchise), den Sie jährlich selbst an Ihre Behandlungskosten bezahlen. Erst wenn dieser erreicht ist, beginnen die Leistungen der Krankenkasse.
Selbstbehalt
Von den verbleibenden Behandlungskosten (wenn Franchise erreicht) bezahlen Sie 10 Prozent selbst. Dieser so genannte Selbstbehalt beträgt jedoch pro Jahr maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Wenn Sie Prämien sparen möchten, können Sie Ihre Franchise freiwillig erhöhen.
Spitalbeitrag
Der Beitrag beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, die für Mutterschaftsleistungen keine Kostenbeteiligung bezahlen, zahlen keinen Spitalbeitrag.
Überraschungen vermeiden
Wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine Behandlung vornimmt, die nicht von der Grundversicherung gedeckt ist, muss er Sie informieren. Es lohnt sich aber, im Zweifelsfall auch bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen
Benötige ich eine Zusatzversicherung?
Die obligatorische Grundversicherung bietet eine ausreichende Grundversorgung im medizinischen Bereich für alle Schweizer Bürger und Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz. Um kostendeckend zu arbeiten, kann die Grundversicherung allerdings nicht alle Leistungen decken. Die Leistungen der Zusatzversicherungen umfassen je nach Absicherung Schutz im ambulanten oder stationären Bereich sowie die Möglichkeit, den Geltungsbereich des eigenen Krankenversicherungsschutzes zu erweitern.
Auch sind nicht alle Medikamente in der Grundversicherung eingeschlossen. Patienten, die eine weitergehende Versorgung haben und dabei möglichst wenig aus der eigenen Tasche bezahlen wollen, können mit einer Zusatzversicherung im ambulanten Bereich beispielsweise Komplementärmedizin abdecken oder mit einer Spitalversicherung einen stationären Aufenthalt angenehmer gestalten.
Unverbindliches Beratungsgespräch
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen Ihre Versicherungen optimieren und Sie sofort Geld sparen können.
Ob zuhause oder unterwegs: Die Hausratversicherung versichert ihre beweglichen Sachen.
Feuer in der Küche! Zum Glück sind Sie gut in der Brandbekämpfung – bloss ist jetzt der Löscheimer leer, dafür die Einrichtung im Eimer. Sie gönnen sich Ferien. Als Sie zurückkehren, sind Ihre Ferienerinnerungen noch präsent – Fernseher, Schmuck und Co. aber weg. Die Hausratversicherung hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Sie deckt die finanziellen Folgen der Schäden und entlastet Sie dadurch von teuren Neukäufen.
Die Hausratsversicherung im Detail
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Beschädigungen Ihrer beweglichen Sachen. Sie können sich sogar weltweit gegen einen einfachen Diebstahl auswärts sowie gegen Verlust und Beschädigung von Reisegepäck versichern. So spielt es keine Rolle mehr, ob sich die Sachen in Ihrem Zuhause befanden, mit Ihnen unterwegs oder gar in den Ferien waren – die Hausratversicherung ersetzt Ihren finanziellen Schaden. Besonders angenehm: Die meisten Versicherungen bezahlen stets den Neuwert Ihrer Gegenstände.
Welche Gefahren können Sie mit der Hausratversicherung abdecken?
Feuer
Schäden, die durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosionen, Meteoriten oder durch Versengen verursacht werden.
Elementar
Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (zum Beispiel durch umgestürzte Bäume), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden.
Diebstahl
Einbruchdiebstähle durch Täter, die gewaltsam durch Aufbrechen in Ihr Zuhause eindringen oder das Gebäude mittels gestohlener Schlüssel oder Codes aufschliessen, einfache Diebstähle zu Hause oder Beraubung.
Wasser
Schäden am Hausrat, verursacht durch das Ausfliessen von Wasser, durch Regenwasser, durch Rückstau aus der Kanalisation oder Grundwasser.
Untermiete
Beschädigung am Hausrat, welche durch Untermieter verursacht wird. Es muss ein Untermietvertrag oder eine schriftliche Bestätigung (z.B. Airbnb) vorliegen. Die Räumlichkeiten dürfen zudem maximal 35 Übernachtungen pro Kalenderjahr vermietet werden.
Welche Kosten übernimmt unsere Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt im Rahmen der Versicherungssumme den Neuwert der beweglichen und beschädigten Sachen. Zusätzlich zur Versicherungssumme entschädigen wir für Geldwerte, wie zum Beispiel Bargeld oder Abonnemente des öffentlichen Verkehrs, bis zu 5 000 Franken. Dies gilt nicht für einen einfachen Diebstahl.
Beim Diebstahl von Schmucksachen erhalten Sie maximal 30 000 Franken im Rahmen der Versicherungssumme bei einem einfachen Diebstahl zu Hause oder bei einem Einbruch. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Schmucksachen zum Zeitpunkt des Schadens von Ihnen getragen oder persönlich beaufsichtigt wurden, oder sich in einem Kassenschrank von mindestens 100 kg oder einem eingemauerten Wandtresor befinden.
Die Versicherungssumme Ihres Hausrats soll immer seinem tatsächlichen Wert entsprechen. Melden Sie deshalb der Versicherung, wenn Sie grössere Anschaffungen getätigt haben – so können wir die Versicherungssumme entsprechend anpassen. Andernfalls riskieren Sie eine Unterversicherung, was im Schadenfall zu einer Kürzung der Leistungen führt. Ihr Versicherungsberater ermittelt jederzeit gerne zusammen mit Ihnen die richtige Höhe Ihrer Versicherungssumme. Bei jedem versicherten Ereignis steht Ihnen eine psychologische Beratung bis maximal 1000 Franken zu. Zum Beispiel wenn Sie psychisch an den Folgen eines Einbruchs leiden.
Tipps rund um die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet nicht nur Schutz für die eigenen Sachen, sondern auch für gemietete oder geliehene. Bereits junge Leute ab 16 Jahren können sie abschliessen. In der Hausratversicherung sind auch Ihre Haustiere versichert – zum Beispiel wenn Ihre Katze bei einem Wohnungsbrand verletzt wird.
Als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung empfiehlt sich die Deckung «Einfacher Diebstahl auswärts». So sind auch Ihre wertvollen Sachen unterwegs geschützt, die Sie mit sich tragen.
Angebote für Junge bis 26 Jahre
Jungen Leuten mit kleinem Budget und grossen Träumen bieten Versicherungen eine besondere Produktpalette an. Massgeschneidert auf ihre Bedürfnisse profitieren Kunden bis 26 Jahre von diversen Vorteilen.
Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Trotzdem ist es unbedingt zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie fragen sich, wozu diese dient und wie sie funktioniert ?
Die Haftpflicht
Sie haften, wenn Sie jemandem, gewollt oder ungewollt, Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Sie haften auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Wenn Sie die Brille Ihres Kollegen beschädigen, wenn Ihr Kind beim Spielen mit dem Ball das Fenster der Nachbarin zerschlägt, wenn Ihr Hund einen Passanten angreift und dessen brandneuen Ledermantel zerreisst oder wenn ein Blumentopf von Ihrem Balkon auf das darunter parkierte Auto fällt, dann sind Sie haftpflichtig. Jeder haftet mit seinem ganzen Vermögen und auch mit dem aktuellen und dem zukünftigen Einkommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung für sich und Ihre Familie abschliessen.
Das Prinzip
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie und Ihre Familie in den folgenden Fällen versichert :
- Personen- und Sachschäden
- Schadenverhütungskosten
- Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung auch darauf, welche zusätzlichen Optionen bestehen. Es ist beispielsweise möglich, dass Sie sich, wenn Sie regelmässig ein Fahrzeug lenken, das Ihnen nicht gehört, gegen potenziell verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen versichern. Beachten Sie, dass für die Miete von Wohnungen ein Haftpflichtversicherungsnachweis vorgelegt werden muss. Damit sind Sie gegen Mieterschäden in der Wohnung versichert.
Was durch Ihre Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist
In den folgenden Fällen bietet Ihre Versicherung keine Deckung:
- Schäden, die die versicherte Person sich selbst oder einer mit ihr im gleichen Haushalt lebenden Person zufügt
- Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden (besuchen Sie dazu unsere Seite zur Unfallversicherung (UVG))
- materielle Schäden, die aufgrund von Abnützung entstehen
- erwartbare Schäden oder solche, die vorhersehbar gewesen wären
- Schäden, die durch die Übertragung einer ansteckenden Krankheit entstehen
- Schäden, die aufgrund der vorsätzlichen Begehung eines Verbrechens oder Vergehens entstehen
Wer ein Fahrzeug fährt, auf öffentlichen Strassen, braucht eine Haftpflichtversicherung.
Ein Motorfahrzeug darf nicht ohne Haftpflichtversicherung in den öffentlichen Verkehr gebracht werden. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Halterin, des Halters und der Personen, für die sie oder er nach dem Strassenverkehrsgesetz verantwortlich ist. (Lenker des versicherten Fahrzeugs, der den Schaden schuldhaft verursacht und Hilfsperson, die sich schuldhaft verhält. Als Hilfsperson gilt z.B. eine Person, die der Lenker bittet, ihn aus einer unübersichtlichen Ausfahrt herauszuwinken. Beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherung.) Die Versicherung deckt die Haftpflicht zumindest in den Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (zur Zeit sind dies alle EU/EWR-Staaten, Andorra, Serbien und die Schweiz).
Unterschied Kaskoversicherung – Haftpflichtversicherung:
- Werden Sie zum Beispiel in eine Auffahrkollision verwickelt, bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, der bei den Beteiligten durch Sie bzw. Ihr Auto entsteht.
- Die Kaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Auto und funktioniert im Baukasten-System. Das heisst, bestimmte Bausteine sind fix gegeben, andere sind zusätzlich wählbar oder können im Umfang angepasst werden, zum Beispiel der Selbstbehalt.
Die Kaskoversicherung ist freiwillig.
Teilkasko
Die wichtigsten Versicherungsdeckungen im Überblick:
- Diebstahl
- Böswillige Beschädigung (z.B. Abbrechen von Rückspiegeln)
- Elementarschäden (z. B. Hagel), Feuer, Schneerutsch, Tierschäden, Marderschäden
- Glasbruch (alle Gläser inkl. Scheinwerfer)
- Mitgeführte Sachen (z. B. Sporttasche)
Vollkasko
- Sämtliche Ereignisse der Teilkaskoversicherung
- Schäden an Ihrem Auto durch einen Zusammenstoss
- Parkschaden einschliessbar (Zusatzversicherung)
Ausführliche Informationen zum Deckungsumfang finden Sie im entsprechenden Produktblatt und selbstverständlich in unserem Prämienrechner.
Warum eine Kasko abschliessen?
Die meisten von uns sind jahrelang unfallfrei unterwegs. Viele Schäden entstehen aber unverschuldet und können bei aller Vorsicht und Erfahrung nicht verhindert werden. Und wenn es dann wirklich hart kommt, sind die finanziellen Folgen mehr als nur unerfreulich. Besonders, wenn solche Kosten im Budget nicht vorgesehen sind.
Ein paar Beispiele möglicher Kaskoschäden und durchschnittlicher Kosten
- Einfacher Marderschaden ca. CHF 400, Folgeschäden können schnell mehrere Tausend Franken betragen
- Hagelschaden ca. CHF 2’800
- Kratzer oder Delle am Auto, Kollision mit Hauswand oder Strassenschild usw. ca. CHF 3’500
- Fahrzeugdiebstahl, entspricht einem Totalschaden
Was muss ich für meine Entscheidung beachten?Kann oder will ich einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen?
Auch wenn Sie noch so vorsichtig fahren, es kann doch mal passieren. Im Winter bei Glatteis oder im Frühling, wenn Blütenstaub bei Regen zu Schmierseife wird. Zudem sind Sie ja nicht allein auf der Strasse und wissen nicht, wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten. Wenn Sie dann keine Kaskoversicherung haben, kann ein Schaden massiv ins Geld gehen. Bei neueren/teureren Autos tut das doppelt weh.
Wie alt ist das Auto?
Wer ein brandneues Auto kauft oder einen Vorführwagen, wird ohne zu zögern eine Vollkaskoversicherung abschliessen. Wird das Auto durch Leasing finanziert sowieso. Anders sieht es bei einer Occasion aus. Je nach Alter reicht eine Teilkaskoversicherung und ja, die Prämie ist natürlich günstiger.
Welchen Selbsthalt soll ich wählen?
Dazu gibt es keine Faustregel. Sicher ist, je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie. Wichtig ist einfach, dass der Selbstbehalt bzw. die Prämie in Ihr Budget passen und ein allfälliger Schaden, den Sie aufgrund der Höhe des gewählten Selbstbehalts selbst tragen müssen, nicht zu finanziellen Engpässen führt.
Vollkasko in Teilkasko umwandeln – geht das und wenn ja, wann?
Diese Frage kann nicht abschliessend beantwortet werden. Theoretisch könnte eine Umwandlung nach 4-7 Jahren Sinn machen. Wann aber wirklich der «richtige» Zeitpunkt ist, muss individuell geklärt werden. Denn:
Je älter das Auto wird, desto mehr verliert es an Wert. Besteht noch ein Leasingvertrag, ist eine Umwandlung nicht möglich. Wichtig ist auch, wie hoch bei einem allfälligen Teil- oder Totalschaden die Kostenübernahme aus der Vollkasko bzw. die Auszahlung im Vergleich zur Prämienhöhe ausfallen würde. Bei neuwertigen und/oder ursprünglich teureren Autos ist das entscheidend.
Aus der Kaskoversicherung bei bestimmten Versicherungsgesellschaften erhalten Sie beispielsweise bis zum 7. Betriebsjahr eine höhere Entschädigung, als Ihr Auto effektiv wert ist. – Der effektive Wert entspricht dem sogenannten «Zeitwert», die höhere Entschädigung dem «Zeitwertzusatz».
Wenn Sie also über eine Umwandlung nachdenken, empfehlen wir für die optimale Lösung ein Gespräch mit Ihrem Berater.
Schutz vor hohen Rechts- oder Anwaltskosten in einem Streitfall
Sie müssen sich warm anziehen, obwohl der Winter frühlingshaft war – denn Ihr Vermieter verlangt für die Nebenkosten plötzlich massiv mehr Geld als in den Vorjahren. Und als Sie krankheitsbedingt untätig im Bett liegen mussten, war Ihr Arbeitgeber alles andere als untätig: Er hat Ihnen gekündigt. Gut, verhilft Ihnen die Privat-Rechtsschutzversicherung der Protekta zu Ihrem Recht.
Vorteile der Privat-Rechtsschutzversicherung auf einen Blick
- Unterstützung bei Strafverfahren, Schadenersatzforderungen, Streitigkeiten mit Vermietern, Nachbarn, Arbeitgebern usw.
- Kostenlose telefonische Rechtsauskunft JurLine
- Rechtsanwalt der Protekta oder Anwalt Ihrer Wahl als Rechtsbeistand
- Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten sowie Prozessentschädigungen
- Produktvorteile für Junge bis 26 Jahre
Privat-Rechtsschutzversicherung im Detail
Die Privat-Rechtsschutzversicherung ist in Rechts- und Streitfällen für Sie da. Sie sorgt dafür, dass Sie auch wirklich Recht bekommen, wo Sie Recht haben. Die Privat-Rechtsschutz unterstützt Sie bei privaten rechtlichen Auseinandersetzungen oder Differenzen – zum Beispiel mit Nachbarn, Arbeitgebern, Versicherungen, AHV, IV oder Pensionskassen. Daneben hilft sie Ihnen auch bei vertraglichen Streitigkeiten, zum Beispiel mit Vermietern, Verkäufern, Reiseanbietern oder Lieferanten von Waren. Die Versicherung wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab und schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits – unabhängig davon, wer ihn begonnen hat.
Welche Streitigkeiten können Sie mit der Privat-Rechtsschutzversicherung versichern?
Die Privat-Rechtsschutzversicherung versichert folgende Streitigkeiten:
Schadenersatzrecht
Schadenersatzansprüche, die Sie aufgrund von ausservertraglichen Haftungsnormen oder auf Basis des Opferhilfegesetzes stellen.
Strafrecht
Anschuldigungen von Strafbehörden gegen Sie, fahrlässig eine Straftat begangen zu haben.
Versicherungsrecht
Streitigkeiten mit öffentlichen schweizerischen Versicherungseinrichtungen (AHV/IV, SUVA, Krankenkassen, Pensionskassen usw.) sowie mit privaten Versicherungen.
Mietvertragsrecht
Streitigkeiten als Mieter von Immobilien mit Ihrem Vermieter.
Arbeitsrecht
Streitigkeiten aus privaten oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen.
Konsumenten- und Vertragsrecht
Streitigkeiten von Ihnen als Konsument zum Beispiel wegen Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Privatdarlehen und Krediten, Werkverträgen, Frachtverträgen, Reiseverträgen.
Patientenrecht
Vertragliche und haftpflichtrechtliche Streitigkeiten von Ihnen als Patient mit Spitälern, Ärzten, Zahnärzten, Chiropraktikern und anderen medizinischen Leistungserbringern.
Sachen- und Nachbarrecht
Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Besitz, Eigentum und anderen Rechten von Ihnen als Eigentümer oder Stockwerkeigentümer. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Nachbarrecht, zum Beispiel wegen Grenzfragen, Immissionen, Unterhalt von Pflanzungen usw.
Welche Kosten übernimmt unsere Privat-Rechtsschutzversicherung?
Bestimmte Privat-Rechtsschutzversicherungen übernehmen Ihre Kosten in der Höhe von bis zu 1 Million Franken pro Streitfall in der Schweiz und in Europa. In den übrigen Ländern beträgt die Deckung bis zu 100’000 Franken pro Rechtsfall. Dies umfasst die Kosten für einen Rechtsanwalt, Prozessbeistand oder Mediator, für Gutachten, Gerichtsgebühren oder andere Verfahrenskosten sowie für Prozessentschädigungen und Strafkautionen.
Annullationsversicherung
Eine Annullationsversicherung erstattet Ihnen die Rücktrittskosten, die bei einem Nichtantreten eines gebuchten Vorhabens anfallen. Dies gilt zum Beispiel für eine Reise oder eine Weiterbildung, die Sie aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Rücktrittsgründen stornieren müssen.
Gästeversicherung
Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall – mit der Schengen Visum Versicherung für Einzelpersonen und Familien. Die Schengen-Reiseversicherung bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz und den Schengen-Staaten. Die Schengen Visum Versicherung schützt Besucher vor hohen Kosten bei Krankheit oder Unfall während ihres Aufenthalts und ist Voraussetzung für ein Visum. Geniessen Sie und Ihre Gäste den Besuch sorgenlos.
Schengen Visum Versicherung
Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von CHF 50’000.- erforderlich. Um ein Visum für die Schweiz oder die anderen Schengen-Staaten zu erhalten, ist eine Kranken- und Unfallreiseversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens CHF 50’000.- nötig. Wichtig ist, dass der Geltungsbereich den gesamten Schengen-Raum abdeckt und dass das Visum mindestens 180 Tage gültig ist sowie einen geringen Selbstbehalt enthält. Staatsangehörige bestimmter Länder, z.B. Brasilien, benötigen zwar kein Visum, dafür aber eine Reiseversicherung. Damit können sich Ihre Gäste frei im Schengen-Raum bewegen. Mit einer solchen Heilungskosten-Versicherung sind Gäste schon ab einer geringen Versicherungssumme preiswert versichert. Da sich gesetzliche Regelungen immer ändern können, ist es sinnvoll, sich mit der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesamtes für Migration.
Es gibt einige Schengen-Reiseversicherungen, die genau diese Voraussetzungen erfüllt. Gäste, die für ihren Besuch kein Visum benötigen, können bereits mit einer Versicherungssumme von CHF 10’000.- eine Reiseversicherung (Reiseversicherung für Gäste) von verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschliessen.
Schweizer Qualität
Mit dem Abschluss einer Gästeversicherung profitieren Sie unter anderem von den Dienstleistungen unseres Schweizer Service Centers. Die 24-h-Stunden-Notrufzentrale mit Sitz in Zürich bietet Ihren Gästen aus dem Ausland rund um die Uhr erstklassige Assistance-Leistungen bei Krankheit und Unfall.
Optimal versorgt auf Reisen mit der Auslandskrankenversicherung
Eine Reise ins Ausland kann schnell ein Vermögen kosten, vor allem wenn es zu einem medizinischen Zwischenfall kommt. Denn an vielen Orten sind die medizinische Versorgung und der Spitalaufenthalt erheblich teurer als in der Schweiz. Die Reiseversicherung übernimmt mit der Deckung für Heilungskosten im Ausland deshalb jene Kosten, welche von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Wählen Sie Ihre passende Reiseversicherung inkl. Deckung für Heilungskosten im Ausland von bis zu CHF 1’000’000.– aus:
Jahresreiseversicherung – Unbeschwert reisen und Ihre Freizeit geniessen
Mit einer Reiseversicherung sind Sie weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Dank unserer aussergewöhnlich hohen Heilungskostendeckung von bis zu CHF 1’000’000.– sind Sie im Ausland vor unerwarteten und versicherten Arzt- und Spitalkosten geschützt.
Geniessen Sie die schönste Zeit des Jahres bei Ihrer Reise quer durch Nordamerika, einem Städtetrip nach Stockholm oder während Ihrem Wellness-Wochenende. Mit einem Reiseschutzpaket inkl. Heilungskosten im Ausland sind Sie für eine Reise umfassend versichert.
Länder mit hohen Heilungskosten
Gewisse Länder sind für ihre besonders hohen Heilungskosten bekannt. Dazu zählen unter anderem die folgenden in der Schweiz beliebten Reisedestinationen:
- Australien
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Russland
- USA
Versichern, was Ihnen viel bedeutet
Sie haben ein wertvolles Bild und möchten es gegen Beschädigung versichern. Ihr Schmuck bedeutet Ihnen viel; bei einem Diebstahl ersetzen wir ihn zum Neuwert. Die Wertsachenversicherung eignet sich ideal, um alles zu versichern, was Ihnen viel bedeutet und besonders wertvoll ist – vom Musikinstrument bis zur Videokamera.
Vorteile der Wertsachenversicherung
- Umfassende Versicherung Ihrer wertvollen Gegenstände zum Neuwert
- Gültig auch im Ausland
- Versicherung gegen Beschädigungen, Einbruch, einfachen Diebstahl, Beraubung – und teilweise sogar gegen Verlieren und Verlegen
- Inklusive Servicepaket der Haushalt- und Gebäudeversicherung
Wertsachenversicherung im Detail
Wertgegenstände sind in Ihrer Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Bei einem Diebstahl beschränkt sich die Deckung für Schmuck und Uhren jedoch auf 30 000 Franken. Versichern Sie deshalb gezielt mit unserer Wertsachenversicherung Gegenstände, die Ihnen besonders viel bedeuten. Die Versicherung gilt zu Hause ebenso wie auf Reisen und in den Ferien.
Welche Wertsachen können Sie versichern?
Folgende Gegenstände können Sie in der Wertsachenversicherung einzeln versichern:
- Schmuck, Uhren, Pelze
- Bilder, Skulpturen, Boden- und Wandteppiche
- Musikinstrumente, Hi-Fi- und Home-Cinema-Geräte
- Flachbildschirme, Kameras inklusive Objektive, PCs, Notebooks, Tablets und Beamer
- Hörgeräte
- Jagd- und Sportwaffen inklusive Zubehör
- Fahrräder, Elektrobikes und Rollstühle mit oder ohne Antrieb
- Skulpturen im Gebäude und im Freien (ohne Skulpturen aus Porzellan,
Keramik oder Glas) - Grabsteine
Welche Schäden können Sie versichern?
Folgende Schäden sind mit der Wertsachenversicherung versichert:
Beschädigungen und Zerstörung
Unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörung der Wertsachen durch äussere Einwirkung.
Stromwirkungsschäden
Unvorhergesehene Schäden an versicherten Geräten oder Apparaten, die unter Spannung standen.
Einfacher Diebstahl, Einbruch und Beraubung
Einbruchdiebstähle durch Täter, die gewaltsam durch Aufbrechen in Ihr Zuhause eindringen oder das Gebäude mittels gestohlener Schlüssel aufschliessen. Beraubung, d.h. Diebstähle unter Androhung von Gewalt.
Zusatzversicherung
Zusätzlich zur Deckung der Wertsachenversicherung können Sie folgende Objekte gezielt gegen Verlieren, Verlegen oder Abhandenkommen versichern:
- Schmuck
- Uhren
- Pelze
- Musikinstrumente
- Hörgeräte
Welche Kosten übernimmt unsere Wertsachenversicherung?
Die Wertsachenversicherung übernimmt die gesamten Kosten bei einem Schaden an Ihren versicherten Wertsachen im Rahmen der Versicherungssumme. Wichtig: Jedes versicherte Objekt muss einzeln in der Police aufgeführt und beschrieben werden. Wir erstatten den Neuwert Ihrer versicherten Sachen. Wenn ein versicherter Gegenstand vorübergehend nicht von Ihnen mitgeführt wurde und sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befand, ist die Leistung auf 100 000 Franken begrenzt.
Wenn jemand Ihnen versicherten Schmuck oder Uhren stiehlt, die nicht persönlich von Ihnen getragen oder beaufsichtigt wurden oder in einem eingemauerten Wandtresor eingeschlossen waren, bezahlen wir maximal 100 000 Franken.
Wohnung oder Haus gegen Erdrutsch, Sturm oder Feuer versichern
Ein Gebäude lässt sich nicht verschieben. Aber versichern. Tag und Nacht ist es den verschiedensten Gefahren ausgesetzt. Eine geborstene Wasserleitung richtet grossen Schaden an – ebenso ein Erdrutsch, ein Sturm oder ein Feuer. Auch eine Unvorsichtigkeit bei einem Umbau kostet schnell viel Geld. Die Gebäudeversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
Vorteile der Gebäudeversicherung auf einen Blick
- Versicherung gegen Feuer, Wasser, Glasbruch
- Finanzieller Schutz vor Naturereignissen wie zum Beispiel Hochwasser, Erdrutsch, Lawine oder Sturm
- Individuelle Anpassung möglich – zum Beispiel für Schäden am Swimmingpool, durch Nagetiere oder Graffiti
- Für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser bis 3 Wohnungen und Eigentumswohnungen
Gebäudeversicherung im Detail
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Feuer- und Elementarereignisse, bei Wasserschäden oder Glasbruch. Abgestimmt auf Ihre individuelle Situation können Sie sich auch versichern gegen Vandalismus, Schäden durch Tiere, die Beschädigung von Heizung, Erdsonden und mehr. Bei Streitigkeiten mit einem kantonalen Monopolversicherer steht Ihnen zudem der Rechtsschutz der Gebäudeversicherung zur Seite.
Folgende Gefahren können Sie bei uns versichern:
Schäden, die durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosionen, Meteoriten, abstürzende Teile oder Versengen verursacht werden.
Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (zum Beispiel umgestürzte Bäume), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden.
- Schäden, die durch das Ausfliessen von Wasser und Gas aus Leitungsanlagen sowie von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Tankanlagen entstehen
- Frostschäden an Wasserleitungen
- Schäden, die durch Schmelzwasser, Grundwasser und Hangwasser entstehen
Schäden, die zum Beispiel bei Umbauarbeiten im Innern des versicherten Gebäudes, verursacht werden.
Bauvorhaben
Schäden, die zum Beispiel bei Umbauarbeiten im Innern des versicherten Gebäudes, verursacht werden.
Welche Kosten übernimmt unsere Gebäudeversicherung?
Bei Schäden an Ihrem Gebäude oder Ihrer Eigentumswohnung entschädigen wir den Ersatzwert, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich werden z. B. Kosten für Räumung und Entsorgung, den Abbruch von Gebäuderesten, die Dekontamination von Erdreich und Löschwasser oder das Freilegen sowie Zumauern undichter Wasser- oder Gasleitungen vergütet.
Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bis zu 300 000 Franken bei Schäden, die zum Beispiel im Innern des Gebäudes bei Umbauarbeiten entstehen.
Bei Schäden durch Versengen, die nicht auf einen Brand zurückzuführen sind, zahl sie bis zu 5 000 Franken pro Ereignis.
Auch wenn Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung wegen eines versicherten Schadens unbenutzbar wird, schützt Sie die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt Ihren effektiven Mietertragsausfall mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme oder 10 000 Franken.
Weitere Informationen
In vielen Kantonen müssen Sie Ihr Gebäude bei einem kantonalen Monopolversicherer gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden ohne den Bezirk Oberegg, Wallis und Obwalden sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Die Monopolversicherung deckt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Alles, was darüber hinausgeht, können Sie bei der Gebäudeversicherung umfassend versichern.
Ihr Gebäude ist zum Neuwert versichert. Dank der automatischen Anpassung an die Baukostenentwicklung sind Sie immer lückenlos geschützt.
Passen Sie Ihre Gebäudeversicherung flexibel und unkompliziert Ihren Bedürfnissen an: Zusätzlich zur Grunddeckung können Sie individuell weitere Schäden versichern. So zum Beispiel für Schäden an Gartenanlagen, Swimmingpool, durch Nagetiere oder böswillige Beschädigungen wie Graffiti. Auch Gebäudeverglasungen, Bruchschäden an Lavabos, Einbruchdiebstähle und mehr lassen sich versichern.
Schutz vor Schäden und Haftpflichtansprüchen beim Bauprojekt
Die Baufirma hat nicht nur eine Grube für Ihr neues Einfamilienhaus gegraben, sondern auch noch gleich eine für Ihren Nachbarn. Bei einem Bauprojekt kann vieles passieren, und oft übernimmt niemand die Schuld. Eine Bauversicherung schützt Bauherren vor Haftpflichtansprüchen und vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Vorteile der Bauversicherung
- Bauwesenversicherung: Schutz vor finanziellen Folgen bei Bauunfällen
- Bauherren-Haftpflichtversicherung: Übernahme der Haftung des Bauherrn für Schäden, die durch seine Baustelle verursacht werden
- Bauplatzpolice: Komplettpaket für grosse Bauvorhaben
- Zusatzdeckungen und Zusatzversicherung Rechtsschutz möglich
Bauversicherung im Detail
Die Bauversicherung lässt sich exakt auf Ihr Bauvorhaben massschneidern – egal, ob es sich um einen kleineren Umbau oder um eine millionenteure Überbauung handelt. Sie wählen, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen, zum Beispiel die Bauwesenversicherung oder die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Mit der Bauplatzpolice steht Ihnen zudem für grosse Bauvorhaben ein Komplettpaket, in dem alles inbegriffen ist, zur Auswahl.
Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse können Sie verschiedene Zusatzversicherungen abschliessen, zum Beispiel bei Bohrungen von Erdsonden oder für Expertenkosten oder Mehrkosten wegen Wochenendarbeit. Mit der Zusatzversicherung «Rechtsschutz im Strafverfahren» versichern Sie Kosten, die aus einem Verfahren der Straf- oder Verwaltungsbehörden drohen.
Welche Gefahren können Sie mit der Bauversicherung abdecken?
Die Bauversicherung versichert folgende Gefahren und Schäden:
Bauwesenversicherung
Schutz vor finanziellen Folgen von sogenannten Bauunfällen mit unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauteilen. Die Bauwesenversicherung springt dort ein, wo die Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers diesen nicht schützt. Der Diebstahl von Bauteilen ist versichert, und alle am Bau beteiligten Handwerker können durch die Bauwesenversicherung gedeckt werden.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Der Bauherr haftet für alle Schäden, die durch seine Baustelle verursacht wurden – auch dann, wenn er für die Ursache eines Schadens nicht direkt verantwortlich ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt begründete Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Bauplatzpolice
Komplettes Versicherungspaket für grosse Bauvorhaben . Eine Police für alle wichtigen Deckungen, nach Mass auf Ihr Bauprojekt abgestimmt: Bauwesenversicherung, Bauherren-Haftpflichtversicherung, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Besucher-Unfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung.
Rechtsschutz im Strafverfahren (Zusatzversicherung)
Schutz vor den Kosten, die aus einem Verfahren der Straf- oder Verwaltungsbehörden drohen. Übernahme von Anwaltshonoraren, Gerichts- und Expertisekosten, Parteientschädigungen und Verfahrenskosten.
Welche Kosten übernimmt die Bauversicherung?
Bei der Bauwesenversicherung basiert die Versicherungssumme auf den aufgeführten Baukostenplan-Positionen (BKP), die Sie in der Police vereinbaren. In der Regel umfassen diese Positionen im Hochbau die Gebäudekosten inklusive Honorare und Eigenleistungen.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht, wenn wegen Ihres Bauvorhabens Personen getötet oder verletzt werden oder eine andere Gesundheitsschädigung erleiden. Sie übernimmt zudem die Kosten bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, wenn der Schaden mit dem Bauprojekt zusammenhängt. Mitversichert sind auch Schäden an fremden Grundstücken und anderen Werken.
Weitere Informationen
Sie können jederzeit weitere Zusatzversicherungen zugeschnitten auf Ihr Bauprojekt abschliessen. Zum Beispiel gegen das Anbohren von Grundwasser unter Überdruck bei Erdsondenbohrung oder gegen Mehrkosten für Überzeit oder Wochenendarbeit wegen eines Schadens. Weiter lassen sich auch Expertisekosten in der Garantiezeit versichern.
Die Bauversicherung entlastet Sie als Bauherr von einer Vielzahl von Risiken, die ein Bau mit sich bringt. So können Sie sich ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich zur idealen Versicherungslösung für Ihr Bauprojekt.
Steuern sparen dank professioneller Beratung
Die Steuerbelastung stellt ein bedeutendes Kriterium für alle Entscheidungen dar, die Sie auf dem Sektor Finanzen und Vermögensanlagen treffen. Deshalb ist es wichtig, die Steueroptimierung als Teil eines komplexen Finanzplanes zu sehen. Dieser sollte so aufgestellt werden, dass er Ihre sämtlichen Fragen zu Einkommen, Vermögen, Versicherung und Vorsorge transparent werden lässt.
Bei der Eco Treuhand können Sie sich auf das kompakte Wissen und Können von Steuer- und Anlageberatern verlassen – ebenso auf die Kompetenz von Treuhändern und Spezialisten im Bereich Versicherungen und Immobilien. Alle Fachleute sind unabhängig und zeigen Ihnen bei ihrer Beratung auf, welche steuerlichen Möglichkeiten sich Ihnen bieten. So können Sie vermeiden, dass unnötig hohe Belastungen auf Sie zukommen: etwa bei einer Kapitalauszahlung aus der 2. oder 3. Säule oder bei der Abgrenzung von privatem und geschäftlichem Vermögen. Auch bezüglich Nachlassplanung spielt die Steueroptimierung eine wichtige Rolle.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Steuern
Ihre Steuererklärung ist nicht nur eine eidgenössische Pflicht, sondern ermöglicht es Ihnen, Einkommen und Vermögen so zu optimieren, dass Sie möglichst geringe Steuern abführen müssen. Ergibt Ihre Steuerrechnung eine höhere Summe als notwendig? Haben Sie sämtliche zulässigen Abzüge berücksichtigt? Wie schaut Ihre Erfolgsbilanz aus, falls Sie mit den Steuerbehörden verhandeln?
Vieles spricht dafür, dass Ihre Steuererklärung von Experten professionell erstellt wird. Die Fachleute der Eco Treuhand übernehmen für Sie das korrekte ausfüllen der Steuerformulare . Sie prüfen ausserdem Ihre endgültige Steuerrechnung und stellen sich ggf. der Verhandlung mit Ihrem Steuerbeamten. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass Sie Ihre Vorteile im Rahmen der hiesigen Steuergesetzgebung optimal ausschöpfen
Sie sind Immobilienbesitzer und wollen Steuern sparen? Kennen Sie die Höhe der optimalen Eigenmittelquote für Ihren Grundbesitz? Ist es ratsam, sich für einen Pensionskassen-Vorbezug zu entscheiden, oder empfiehlt sich eher eine indirekte Form der Amortisation?
Beim Abzug von Hypothekarzinsen- und Unterhaltskosten stellt sich die Frage, auf wie viel sich die optimale Höhe der Verschuldung beläuft. Anstatt diese lediglich im steuerlichen Zusammenhang zu begutachten, sollte diese Faktoren in die gesamte Finanzplanung einbezogen werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Steuer ergeben sich ferner durch den Bezug des Kapitals aus der Pensionskasse, um damit den Kauf eines Eigenheims zu finanzieren oder dieses zu amortisieren. Als Wohneigentümer stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerersparnis offen. Die unabhängigen Berater der Eco Treuhand weisen Sie auf Ihre diversen Chancen hin, wie sich Ihr Immobilienbesitz steuerlich effizient nutzen lässt.
Haben Sie vor, Ihr Guthaben aus der Pensionskasse als lebenslange Rente zu beziehen? Oder finden Sie es finanziell attraktiver, sich für einen Kapitalbezug zu entscheiden? Ihre Steuerbelastung ist bei dieser Alternative ein nicht von der Hand zu weisendes Entscheidungskriterium. Ihre Wahl hat weitreichende Folgen, die Sie mithilfe einer grundlegenden Finanzplanung inklusive sämtlicher steuerlicher Auswirkungen besser überschauen können.
Dank langfristiger Steuerplanung profitieren Sie besonders in den Jahren der Erwerbstätigkeit und sparen so eine grosse Summe. Dabei werden Sie von den Steuerexperten der Eco treuhand kompetent unterstützt. Lernen Sie mithilfe unserer Experten Ihre unterschiedlichen Optionen sowie deren Vor- und Nachteile kennen, um die Folgen Ihrer Wahl realistisch einschätzen zu können und Ihren Entschluss dank einer unabhängigen Expertise verantwortungsvoll abzusichern.
Sparen für die Altersvorsorge wird vom Staat durch Abzugsmöglichkeiten der Säule 3a, steuerfreie Zinserträge der Vorsorgegelder und mit der Möglichkeit , Einzahlungen in die Pensionskasse vorzunehmen, gefördert– wobei dieser Schritt zahlreiche Fragen aufwirft: Wie wirkt sich der Einkauf in die Pensionskasse auf Ihre steuerliche Belastung sowie auf Ihre Altersvorsorge aus? In welcher Form verändern sich dadurch Ihre Altersleistungen? Mit welchen Folgen müssen Sie bei einem Einkauf im Hinblick auf Ihre Absicherung bei Invalidität oder im Todesfall rechnen?
Eco Treuhand empfiehlt Ihnen, diese Fragen sorgfältig zu überdenken und die Antworten mit einem unabhängigen Experten zu erörtern. Dabei geht es vor allem um Ihre individuelle Situation und Zielsetzung. So schaffen Sie die beste Voraussetzung für erfolgreiche Schritte in Richtung steuerlich optimierte und rechtzeitige Altersvorsorge.
Haben Sie eine zivilstandrechtliche Eintragung Ihrer Partnerschaft vor? Beschäftigt Sie die Frage, mit welcher Steuerbelastung Sie bei einer eingetragenen Partnerschaft rechnen müssen? Möchten Sie wissen, wie hoch die Steuern ausfallen, wenn Sie Ihre Vorsorgegelder beziehen? Interessiert es Sie ausserdem, wie sich Ihre Erbschaftssteuern dadurch verändern?
Falls Sie die Eintragung Ihrer Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt vornehmen, tritt eine Veränderung Ihrer steuerlichen Situation ein. Sie werden mit Ihrem gleichgeschlechtlichen Partner wie Eheleute gemeinsam besteuert. Deshalb raten wir bei der Eco Treuhand dazu, die Konsequenzen in puncto Steuer vor der Eintragung der Partnerschaft präzise zu durchleuchten. Unser Spezialisten-Team steht LGBT-Paaren als Berater zur Verfügung und klärt mit Ihnen alle Fragen der steuerlichen Belastung. Ausserdem hilft es Ihnen dabei, Ihre Finanzen steuerlich zu optimieren.